Ergebnisse des staatlichen Erprobungsanbaus von GVO (gentechnik veränderten Organismen)- Mais bestätigen Warnungen des BN vor Genmais-Anbau
REGION (ka) - Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt die jüngsten Aussagen des bayerischen Landwirtschaftsministers Josef Miller und der CSU-Fraktion "als erste ehrliche Schritte zur Sicherung einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Bayern", so Heinrich Kattenbeck, BN Kreisvorsitzender Kreisgruppe Forchheim in Übereinstimmung mit dem BN-Landesverband. Er führt das Umdenken auch auf die massiven öffentlichen Proteste von Landwirten und Verbrauchern in den letzten Wochen und Monaten zurück. BBV-Kreisobmann Hermann Greif forciert ebenfalls den gentechnikfreien Anbau in Stadt und Landkreis Forchheim (wir berichteten darüber beim Treffen der Naturschützer auf der Heunhütte).
Der BN Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck fordert daher jetzt, dass die CSU Parlamentarier im bayerischen Landtag sich unter anderem für die Durchsetzung eines Moratoriums für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf EU Ebene einsetzen und ein gesetzlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht der europäischen Staaten für ein Verbot des Anbaus von genmanipulierten Pflanzen und der Sicherung der gentechnikfreien Regionen festgelegt wird.
Die vorgelegten Ergebnisse des staatlichen Erprobungsanbaus 2005 mit genmanipuliertem Bt-Mais zeigen, dass die Empfehlungen des Ministers aus dem vergangen Jahr auf unzureichender Datenbasis erfolgten. Auskreuzung aus Bt-Maisfeldern in benachbarte Flächen wurde 2005 in weit höherem Maße und über größere Entfernungen beobachtet als für das Jahr 2004 berichtet. Statt 20 Meter Sicherheitsabstand empfiehlt Minister Miller inzwischen den Landwirten, einen Sicherheitsabstand von 150 m zu Gentech-Maisflächen einzuhalten. Die Versuche zeigten außerdem, dass im Pollen von 35 von 36 Bienenvölkern Verunreinigungen von Genmais vorkamen. Dies bedeutet, dass der Anbau von GVO Mais auch zur möglichen Gefährdung der Bienenbrut führt. Damit bestätigt sich, dass die so genannte Koexistenz nicht möglich ist und, sollte es zum Anbau von genmanipulierten Pflanzen kommen, die gentechnikfreie Landwirtschaft in Bayern nicht aufrecht erhalten werden kann.
Der BN-KG Vorsitzender Kattenbeck fordert weiter, dass Abstandsregelungen so getroffen werden müssen, dass auf Dauer ein gentechnikfrei er Anbau in Bayern überall möglich ist, und auch eine gentechnikfreie Imkerei gesichert werden kann. Ein Abstand von 150 Metern reicht dazu mit Sicherheit nicht aus. In seinem Entwurf für ein Gentechnikvorsorgegesetz in Bayern hatte der BN schon im Februar 2004 u.a. bei Mais Abstände zu Bienenständen von 5 km gefordert, zu gentechnikfreien Zonen und Ökolandbaubetrieben 650 Meter, sowie eine Mantelsaat mit Mais von mindestens 10 Metern. Weiter fordert der BN, so auch, BN-Landesvorsitzender Prof. Dr. Hubert Weiger an Minister Miller, den Erprobungsanbau mit GVO-Pflanzen sofort einzustellen, da gentechnisch veränderter Bt-Mais keine Produktionsvorteile bringt, sondern im Gegenteil die Existenz der gentechnikfrei erzeugenden Landwirte bedroht . Eine Koexistenzforschung kann, falls gewünscht, mit konventionell gezüchteten, speziell markierten Pflanzen durchgeführt werden.
Kennzeichnungsschwellenwert bei der Nachweisgrenze
Der Erprobungsanbau zeigte, dass in Abhängigkeit von Wind- und Wetterverhältnissen sowie den vorgefundenen Landwirtschaftsstrukturen Mais noch in Entfernung von 50 Metern bis 3,4 % in andere Maisbestände einkreuzt. Erst ab 75 Meter fällt diese Rate unter den Wert von 0,9 %. Laut EU-Recht sind Lebens- und Futtermittel kennzeichnungspflichtig, wenn der GVO-Anteil höher als 0,9 % ist, vorausgesetzt, dieser Anteil ist zufällig und technisch nicht zu vermeiden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass geeignete Schritte unternommen wurden, um das Vorhandensein von GVO-Anteilen zu vermeiden. Wird dies nicht gezeigt, greift die Kennzeichnungspflicht ab der technischen Nachweisgrenze von 0,1 %.
Beim Anbau von Gentechmais ist die GVO-Kontamination von Nachbarflächen aber nicht zufällig, wenn aufgrund der gewählten Abstände die Einkreuzung zu erwarten ist. Der Wert von 0,9 % kann deshalb nicht - wie gerne dargestellt - als eine Art zulässiger Kontaminationsschwellenwert gelten. Denn dies würde bedeuten, die Verbraucher hätten bestenfalls die Wahl zwischen mehr oder weniger Gentechnik im Essen.
Informationen im Netz unter http://www.bn-forchheim.homepage.t-online.de/
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