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Schilderaktion der Kreisgruppe Forchheim des BN gegen Gentechnik

Datum: Dienstag, 20. April 2004, 10:13

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Die Kreisgruppe Forchheim des Bund Naturschutz (BN) will mit der Schilderaktion: " Keine Gentechnik" im Landkreis Forchheim Landwirte oder andere Grundstücksbesitzer gewinnen, die dieses Schild (Anlage) auf den Feldern aufstellen oder an ihrer Scheune oder Maschinenhalle anbringen. Das Schild ist aus wetterfesten PE-Material, DINA2 groß und ca. 1 kg schwer.

Für diese Aktion hofft der BN-Kreisvorsitzende Heinrich Kattenbeck, dass sich möglichst viele Landwirte beteiligen. Wer ein Schild aufstellen möchte, soll sich an die BN-Geschäftstelle Tel. 09191/65960 wenden.

Mit der Schilderaktion: "Keine Gentechnik" will der BN unter anderem auf die neue Kennzeichnungsregelung für Gen-Food aufmerksam machen. Ab dem 18. April 2004 treten zwei neue Regelungen für gentechnisch erzeugte Lebens-und Futtermittel in Kraft, die Verbrauchern und Bauern bessere Wahlmöglichkeit als bisher bieten.

Die Verordnungen verpflichten alle Hersteller, die nach diesem Zeitpunkt hergestellten Lebens-und Futtermittel bei gentechnischer Kontamination über 0,9 % Anteil, mit einem Hinweis in der Zutatenliste oder auf der Speisekarte zu versehen.

Der BN fordert die Staatsregierung auf, ihre Pläne zur Unterstützung von gentechnisch verändertem Mais fallen zu lassen, weil Auskreuzungspotential und Risiken des Genmaisanbaus bekannt sind und der Großteil der Verbraucher und Landwirte in Bayern keine Gentechnik auf dem Acker und im Futtertrog wollen. Auch ein Erprobungsanbau in Bayern ist abzulehnen, weil er nur der rascheren Einführung dieser Risikotechnologie dient, Konzern nutzt, nicht aber den Absatzmärkten der fränkischen und bayerischen Landwirte.

BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck ist sicher, dass, wenn die Verbraucher genmanipulierte Lebensmittel im Regal meiden werden, auch führende Lebensmittelerzeuger sich für Qulitätssicherungssysteme zur Vermeidung gentechnischer Kontamination aussprechen werden.

Was bringen die Neuregelungen?

An Stelle der Nachweisbarkeit gentechnischer Veränderung im Endprodukt, wie es bislang in der seit 1997 bis jetzt geltenden Novel food Verordnung war, tritt jetzt ein Rückverfolgbarkeitssystem. Das heißt, diejenigen die gentechnisch veränderte Organismen für die Lebensmittelerzeugung einsetzen, müssen Ursprung und Verbleib der verwendetetn Produkte über den gesamt Verarbeitungsprozess bzw. durch die Vertriebskette hindurch dokumentieren und eine Kennzeichnung auch dann vornehmen, wenn die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind.

Wie sieht die Kennzeichnung aus?

Die Kennzeichnung für Gentech-Produkte spielte sich bisher im Kleingedruckte entscheidend ab. Deshalb ist es unspektakulär und fast unauffällig ausgefallen. Ab 18 April 2004 hergestellte Produkte müssen auf der Zutatenliste für Lebens-und Futtermittel in normaler Schriftgröße den Zusatz "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem (Bezeichnung der Zutat) hergestellt" haben. Für Restaurants und Kantinen ist eine Kennzeichnung auf der Karte bzw. an der Theke oder auf einem Aushang vorgesehen.

Es ist verständlich, dass ab Montag, 19. April noch nicht viele gekennzeichnete Waren am Markt sein werden. Fest steht aber jetzt schon, dass vor allem im kritischen Bereich der pflanzlichen Öle und Fette, aber auch in Bezug auf Maistärke die Firmen auf Lieferanten umsteigen, die ihnen gentech-freie Ausgangsprodukte garantierten. Die Reorganisation der Märkte ist voll im Gange. Der BN verknüpft damit die Hoffnung, dass der Alptraum der Gentech-Industrie wahr wird und die weltweit steigenden Anbauzahlen der Gentech-Pflanzen wieder zurückgehen werden.

Bund Naturschutz läßt nicht locker.

Gemeinsam hat mit 30 anderen Verbänden und Oraganisationen im "Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft" eine Petition in den bayerischen Landtag eingebracht, die strenge konkrete Koexistenzregelungen für die Freisetzung gentechnischer veränderter Pflanzen einfordert. Der Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais muss unterbleiben, darf keine staatliche Schützenhilfe erhalten, weil dies den Ausverkauf der regionalen heimischen Landwirtschaft bedeutet und nicht den Interessen der bayerischen Landwirte und der Sicherung der gentechnikfreien Qualitätsproduktion im EU-Binnenmarkt dient.

Gentechnikfreie erzeugte, gesunde Lebensmittel

Der Bund Naturschutz Kreisgruppe Forchheim möchte seinen Beitrag zu einer umweltverträglichen Landwirtschaft leisten, die ganz bewußt Risikotechnologien vermeidet. BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck ruft deshalb die Landwirte auf für gentechnikfreie fränkische Regionen sich zu engagieren und für die laufende Anbausaison keine gentechnikveränderte Pflanzen anzubauen. Denn: Einmal freigesetzt, können gentechnisch veränderte Pflanzen nicht mehr zurückgeholt werden. Mit seinem Appell an der Beteiligung für gentechnikfreie fränkischen Regionen verbindet er auch Verbraucherwünsche an die Landwirte nach gentechnikfreie erzeugten, gesunden Lebensmitteln. Außerdem befürchtet der BN-Kreisvorsitzende, dass sich die gentechnischen Eigenschaften auch auf andere Kulturpflanzen der gleichen Art und Wildpflanzen übertragen könnten. Es gibt bereits Untersuchungen die bestätigen, dass beim kommerziellen Anbau nach wenigen Jahren keine gentechnikfreie Produktion mehr möglich ist. Und außerdem, so der BN-Kreisvorsitzende, bringt die Gentechnik für die Landwirte unserer Region derzeit keinerlei Vorteile, denn damit können weder Erträge gesteigert noch der Einsatz von Herbeziden verringert werden. Deshalb sollten die heimischen Bauern großräumig Gentechnik ausschließen, so der Apell des BN-Kreisvorsitzende Kattenbeck.

Landwirte, die Gentechnik ausschließen, sollten sich großräumig an der Schilderaktion des BN, der Kreisgruppe Forchheim beteiltigen: "Keine Gentechnik". Das Schild ist geeignet für Feld und Scheune und kostet Selbstkosten 7 Euro. Zu erhalten über die BN-Kreisgeschäfstelle, Klosterstr. 17, 91301 Forchheim. Telefon: 65960.