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Fahrradhelm: Lebensretter im Verkehr und tödliche Falle auf Spielplätzen

Datum: Mittwoch, 28. April 2010, 10:05

Bayerische GUVV und Bayerische LUK warnen

REGION (pm) - Ein tödlicher Unfall eines Mädchens auf einem bayerischen Spielplatz hat erneut gezeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn Fahrradhelme auf Spielplätzen getragen werden. Nicht nur Kordeln, lange Schals und Schlüsselbänder stellen für Kinder eine erhebliche Strangulationsgefahr dar. Auch der Fahrradhelm, so wichtig er im Straßenverkehr ist, wird bei festgeschnalltem Kinnriemen schnell zur tödlichen Falle. Er sollte beim Toben und vor allem auf Spielplätzen unbedingt abgelegt werden.

„Ein Helm schützt beim Radfahren oder Inlineskaten den Kopf und oft auch das Leben“, betont Elmar Lederer, Geschäftsführer des Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverbandes (Bayer. GUVV) und der Bayer. Landesunfallkasse (Bayer. LUK). „Bleibt er jedoch beim Spielen in einem Kletternetz oder zum Beispiel in einer Astgabelung hängen, drückt der festgeschnallte Kinnriemen auf den Hals. Das Gewicht des Kindes zieht es nach unten und der Riemen schnürt ihm dann die Luft ab. Dies kann im Extremfall zum Tode des Kindes führen.“ Zwar sind die Maschen von Kletternetzen, Winkel und Öffnungen von Spielgeräten nach Sicherheitskriterien genormt. Demnach müssen sie eine bestimmte Größe haben, damit der Kopf nicht eingeklemmt werden kann. Aber ein Fahrradhelm ist dabei nicht berücksichtigt. Deshalb der dringende Rat an Eltern, ihre Kinder vor dem Klettern mit Fahrradhelmen zu warnen.

Zur Information haben der Bayer. GUVV/die Bayer. LUK ein Faltblatt herausgegeben. Außerdem wurde für Warnungen an Klettergerüsten ein Hinweisschild erstellt. Beides kann unter www.bayerguvv.de im Internet heruntergeladen werden.

Der Bayer. GUVV und die Bayer. LUK sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den Kindertageseinrichtungen in Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München. Die über 466.000 Kindergartenkinder in Bayern sind hier bei Unfällen versichert. Dies gilt auch auf dem Weg zur Krippe, zum Kindergarten und Hort sowie zurück. Eltern brauchen hierfür keine eigenen Beiträge zu zahlen, diese tragen allein die Kommunen bzw. der Freistaat Bayern.


Weitere Informationen unter www.bayerguvv.de
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