Ein Beitrag von Monika Vieth
FORCHHEIM (pm) - Ein Anruf auf dem AB - WEISSER RING - Forchheim: Bitte rufen Sie mich an, ich will und kann nicht mehr schweigen. Meine Tel. Nr. .. Ich rufe zurück, die Dame bittet um einen Gesprächstermin, den wir für die nächsten Tage vereinbaren. Hier erzählt sie mir ihre Geschichte und bricht zum ersten Mal in ihrem Leben das Schweigen. Jahrelanger sexueller Mißbrauch, es war der Onkel! Aus Angst und Scham konnte sie sich nicht dazu entschließen sich jemandem anzuvertrauen keiner hätte ihr geglaubt, der Täter lebt noch, ist in der Familie beliebt und keiner würde ihm dies zutrauen. Auch sein Ansehen in der Gemeinde, im Beruf darf keinen Schaden nehmen! Es wird der Täter geschützt der Täter hat auch jetzt noch, nach vielen Jahren die Macht das Opfer zum Schweigen zu verdonnern. Scham, Schuldgefühle und Angst von der Familie als Nestbeschmutzer beschimpft zu werden haben ihr den Mut genommen Hilfe zu holen. Jahrelange Therapien stationär und ambulant konnten nur bedingt das Schlimmste verhindern.
Im Gespräch versuche ich Wege aufzuzeigen, die auch jetzt noch möglich sind. Strafrechtlich gibt es vielleicht keine Möglichkeit mehr, denn die Taten verjähren bei sexuellem Mißbrauch nach 10 bzw. 20 Jahren ab dem 18. Lebensjahr (§78 StGB). Seitdem die Diskussionen über Mißbrauchsopfer in den Medien zunehmen, sind aber immer mehr Opfer bereit darüber zu berichten und wollen nicht mehr schweigen. Oft liegen die Taten viele Jahre zurück. Sie hatten bisher niemanden dem sie sich anvertrauen konnten, denn der Täter hatte sie zum Schweigen verpflichtet, hatte sie eingeschüchtert und sie waren, wenn es z. B. der Lehrmeister war, abhängig. Eine Möglichkeit doch noch für die Opfer etwas zu bewirken ist ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG).
Das Verfahren ist kostenfrei und der Antrag kann von Opfern, die eine Gewalttat erlebt haben an das Zentrum Bayern Familie und Soziales gestellt werden. Wir vom WEISSEN RING helfen bei der Antragstellung. Ein Strafurteil muß nicht vorliegen, eine Strafanzeige ist nicht Voraussetzung für eine Entschädigung nach dem OEG, auch wenn der Täter unbekannt ist, kann ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch von Kindern, Verschleppung, Menschenraub, Körperverletzung) vorliegen. Voraussetzung ist hier ein Grad der Schädigungsgrund von 50% und die Bedürftigkeit.
Der Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes lautet: Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz ihrer Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu vermeiden, so muß sie wenigstens für die Opfer dieser Straftaten einstehen. Natürlich sind auch Grenzen gesetzt, die vom OEG nicht entschädigt werden: kein Schmerzensgeld, kein Sachschaden, kein Vermögensschaden.
Fazit: Opfer, die eine Gewalttat erlebt haben, sollten sich nicht scheuen und den Mut fassen mit dem WEISSEN RING oder direkt mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartner WEISSER RING Forchheim: Tel. 09545-509099
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayreuth: 0921 605 - 0
Es gibt immer einen Weg, man muß nur bereit sein ihn zu gehen.
Gez. Monika Vieth
Leiterin WEISSER RING e. V. - Forchheim
Weitere Informationen unter www.fonline.de/weisser.ring
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