"Verehrte Leseerinnen und Leser, wir bitten Sie die weiteren Ungereimtheiten der Umsetzung, bauliche Größe, Nutzung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Lebensmittel Vollsortimenter mit 800 qm Verkaufsfläche und Backshop/Stehcafé zuklären, ob diese im Einklang mit den Gesetzen und der Genehmigung stehen?
Genehmigt ist: Vollsortimenter, Anbau für Backshop/Stehcafé, Öffnungszeiten: Mo Sa 07:00-20:00, Sonntag geschlossen. Eröffnet wurde: ein Gebäude mit Vollsortimenter NETTO, Café am Kellerwald mit über 70 Sitzplätzen, eines der Größten in Forchheim, Auflagen?, Öffnungszeiten: Mo Sa 07:00-20:00, Frühstück ab 06:30, Sonntag geöffnet: 08:00-17.00, Verkauf über die Theke. Die wesentliche Mehrbelastung für das Wohngebiet ist in keinen amtlichen Unterlagen, Gutachten und Berechnungen enthalten.
Die fehlende Transparenz über die tatsächliche Nutzung beeinflusste Verkehrs- und Lärmgutachten, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, GMA und deren Schlussfolgerungen wesentlich. Über 4000 Bürger von Forchheim Nord und ganz Forchheim war ein Café am Kellerwald bis zur Eröffnung ein Geheimnis. Träger öffentlicher Belange haben deswegen fehlerhafte Bewertungen vorgenommen.
Rechtsaufsicht Landratsamt Forchheim, Regierung von Oberfranken haben aus einer unvollständigen Informationslage heraus nicht die richtigen Entscheidungen treffen können. Das Bayerische Innenministerium und der Petitionsausschuss erhielten dadurch Fehlinformationen. Wäre dies bei einer nachhaltigen Prüfung den Rechtsaufsichtsbehörden vor Ort aufgefallen?
Hinweise fehlten nicht. Es kann nachdenklich stimmen, wenn historische Bausubstanz geschützt wird, jedoch alteingesessene Handwerksbetriebe bedenkenlos für Discounter geopfert werden. Nach dem Motto: Wir alle wollen doch billiger einkaufen. Wieder hat ein alteingesessener Forchheimer Handwerksbetrieb seinen Bäckerei/Verkauf mit Personal schließen müssen.
Ich hoffe wir haben uns klar und verständlich ausgedrückt, sind sehr gern bereit mündliche und schriftliche Informationen zu jeder Zeit an Sie weiterzureichen. Durch den neuen Sachverhalt bitten wir um rechtliche Überprüfung, ebenso die für das Wohngebeit überhelle Werbung.
Mit freundlichen Grüßen
I. A. Otwin Schneider
Für die Bürgerinitiative Forchheim Nord
Der Text wurde zur Kenntnis gebracht: Innenministerium obere Baubehörde, Rechtsaufsichtsbehörden LRA Forchheim und Regierung Ofr., Träger öffentlicher Belange, Handwerkskammer Bayreuth. Nachtrag zur P E T I T I O N P II/EB.0335.16B vom 18.05.2009