Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Stumpf,
die Beseitigung von Winterschäden (Schlaglöcher) ist - wie in ganz Deutschland - auch in meinem Wahlkreis für die Menschen und die Kommunen ein großes Thema: Hunderte von Reparaturen werden fällig und bescheren Arbeit für viele Monate. Da eine gute Infrastruktur wichtig ist für den Erhalt von Arbeitsplätzen ist, darf dieser Bereich nicht unterschätzt werden. Freilich reißt dies auch unerwartet ein Loch in die ohnehin klammen kommunalen Kassen. In diesem Zusammenhang ist erneut die Bitte um Unterstützung an den Bund ergangen.
Wie Sie vielleicht wissen, ist von Seiten der Verkehrs- und Baupolitiker der FDP-Fraktion zur Unterstützung der Kommunen der Gedanke ist Spiel gebracht worden, zur Behebung der großen Winterschäden Bundesmittel aus dem sog. Konjunkturpakets II mit dem Argument zur Verfügung zu stellen, die Mittel (zur Schlagloch-Beseitigung) dienten auch dem kommunalen Lärmschutz. Daran gab es Kritik mit der Begründung, dazu müsse zunächst das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - in der Fassung der Bekanntmachung durch Art. 7 des Gesetzes vom 2. März 2010 - BGBl I S.402) geändert werden, was - angesichts der Schäden, die ja schnell behoben werden müssen - zu lange dauern würde.
Ich habe daher eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit der Bitte eingeholt, entsprechende Möglichkeiten unterhalb der Schwelle einer Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes aufzuzeigen. Der Bundesminister der Finanzen hat am 15. März 2010 mitgeteilt, dass es einer solchen Gesetzesänderung im Hinblick auf die Beseitigung von Winterschäden nicht bedarf. Bereits unter der bestehenden Rechtslage ist es aus Sicht des BMF möglich, die Behebung der Winterschäden unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu fördern.
Wie bei Finanzhilfen des Bundes verfassungsrechtlich vor-gegeben, treffen die Länder die Entscheidung darüber, wie das Zukunftsinvestitionsgesetz mit welchen Förderkriterien umzusetzen ist. Dabei haben sie §3 Abs.1 Nr.2d ZuInvG zu beachten, der den Förderbereich "kommunale Straßen" einfachgesetzlich ausdrücklich auf Lärmschutzmaßnahmen beschränkt.
Für das BMF ist entscheidend, dass die geförderte Maßnahme im Ergebnis auch zu einer Minderung der Lärmbelästigung führt. Insoweit stehen die Regelungen des Zukunftsinvestitionsgesetz der Förderung der Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen - unter Einhaltung der übrigen Vorgaben - nicht im Wege. Einen Wunsch der Länder folgend hat das BMF eine entsprechende klarstellende Auffassung am 11. März 2010 auch im Finanzausschuss des Bundesrates zu Protokoll gegeben.
In diesem Sinne und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis Bamberg würde ich mich freuen, wenn Ihnen diese Information nützlich sein könnte und Sie über den aufgezeigten Weg evtl. noch Bundeszuschüsse bei den zuständigen Landesbehörden für die Städte Bamberg und Forchheim beantragen und erhalten könnten.
Sebastian Körber, MdB
Weitere Informationen unter www.sebastian-koerber.de
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