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Berichte: Erzbischof Schick befürwortet längere Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen

Datum: Dienstag, 09. März 2010, 09:59
Rubrik: Familie

Bei begründetem Verdacht sofort Staatsanwaltschaft einschalten

BAMBERG (bbk) - Für eine Verschärfung des Strafrechts bei Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen hat sich der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick ausgesprochen. Konkret plädiert Schick für eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf mindestens 30 Jahre. „Da Missbrauchsdelikte erst später als andere Delikte offenbar werden, muss die Verjährungsfrist verlängert werden“, so Schick wörtlich. Dies würde die Gerichte wieder in die Lage versetzen, die Straftat Missbrauch aufzuklären. „Dieses Recht und diese Pflicht sollte nicht in Frage gestellt werden“, argumentiert Schick. Bei den bestehenden Verjährungsfristen – in der Regel zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers – könnten die Gerichte derzeit „nicht adäquat“ handeln.

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Der Bamberger Erzbischof spricht sich außerdem dafür aus, dass „alle beteiligten Institutionen“ bei jedem begründeten Verdachtsfall sofort die Staatsanwaltschaft verständigen und mit den staatlichen Behörden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten sollten. „Das Wichtigste sind die Opfer“, so der Bamberger Erzbischof, „ihnen muss die Justiz Gerechtigkeit zukommen lassen.“


Weitere Informationen unter www.erzbistum-bamberg.de
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