LEUTENBACH (pm) - Detailliert wurde von der Leutenbacher und Mittelehrenbacher CSU im Rahmen der Vorstandsitzung unter anderem die Abrechnung des Mittelehrenbachers Gehweges diskutiert.
Gemeinderat und Ortsvorsitzender Reinhardt Weber erläuterte im Einzelnen, warum die Ausbaubeitragsbescheide und deren Zugrundelegende umlagefähige Kostenermittlung zweifelhaft sei. Der Gemeinderat Leutenbach beschloss 1982, die damalige Dorferneuerung in Mittelehrenbach aus der Sonderschlüsselzuweisung und den Rücklagen, wie im Eingliederungsvertrag vorgesehen, zu finanzieren. Dieser Beschluss wurde nie umgesetzt, jedoch zwei Jahre später eine Straßenausbausatzung beschlossen. Diese Satzung hob ohne Wissen des damaligen Gemeinderats den vorhergehenden Beschluss zur Finanzierung auf. Das mag rechtlich in Ordnung sein, jedoch wenn nun 25 Jahre später die Abrechnung erfolgt, ist dies moralisch sehr fraglich! Eine verlässliche Kommunalpolitik für Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus., resümierte Gemeinderat Weber.
Darüber hinaus war die Kostenumlegung der Tätigkeiten des Kreisbauhofes völlig untransparent. Die Herstellkosten für die Maßnahme in Mittelehrenbach wurden pauschal an die Gemeinde verrechnet. Ob hierin die durch mangelnde Planung entstandenen Kosten für den Rückbau der Straße wegen Hochwassergefahr enthalten sind oder abgezogen wurden, ist nicht nachvollziehbar., so der Ortsvorsitzende.
Nachdem die Leutenbacher Christsozialen immer wieder von Bürgerinnen und Bürger wegen der vielen Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung angesprochen wurden, hatte man sich entschlossen, bei der kommunalen Aufsicht des Landratsamtes eine Prüfung aller Tagesordnungen von 2009 zu beantragen. Da wir wollen, dass die Kommunalpolitik für die Einwohner offen und durchsichtig gestaltet wird, war diese Prüfung unumgänglich, erklärte Raimund Dörfler die Beweggründe der Prüfung. Das Ergebnis der Überprüfung zeigt, dass die oft scherzhaft verwendete Titulierung des Gremiums als Geheimrat nicht zu unrecht besteht. Die Kommunalaufsicht stellt dabei fest, dass des Öfteren gegen Artikel 52 der Gemeindeordnung verstoßen wurde, der lautet: Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Auch die Behandlung der Widersprüche gegen die Ausbaubeitragsbescheide in Mittelehrenbach in nichtöffentlicher Sitzung wurde gerügt.
Weitere Artikel rund um Leutenbach
Weitere Artikel zum Thema CSU
Einträge in unserem WWW-Verzeichnis zum
Thema CSU