FORCHHEIM (pm) - Bewohner aus Oesdorf ( Gemeinde Heroldsbach ) und Wimmelbach ( Gemeinde Hausen ) wandten sich besorgt an den CSU Landtagsabgeordneten Eduard Nöth und beklagten zunehmenden Schwerlast Verkehr in ihren Orten und die damit verbundene Lärmbelastung auf der B 470 zwischen der Autobahn A 3 und der A 73 bei Forchheim. Als Ursache befürchteten die Klageführer Mautausweichverkehr.
MdL Eduard Nöth ließ durch das Bayerische Innenministerium die Vorhaltungen überprüfen. Staatssekretär Eck teilte nun mit, dass auf der B 470 zwischen der Landkreisgrenze Forchheim und dem Beginn der neuen Südumgehung Forchheim eine Verkehrsmenge von durchschnittlich 5800 Fahrzeugen werktäglich zu verzeichnen ist. Dies liegt nach Einschätzung des Ministeriums erheblich unter dem Durchschnittswert von rund 9400 Fahrzeugen, den die Bundesstraßen in Bayern aufweisen.
Gleiches gilt, so Staatssekretär Eck für die Belastung mit Fahrzeugen des Schwerlastverkehrs. Hier liegt der landesweite Durchschnittswert bei 871 Fahrzeugen pro Werktag, im Fall der Gemeinden Heroldsbach und Hausen nur bei 453 Fahrzeugen. Damit ist im fraglichen Abschnitt nach Meinung des Ministeriums keine außergewöhnlich hohe Verkehrsbelastung gegeben. Im Antwortschreiben an Eduard Nöth wird zudem auf einen Bericht des Bundesverkehrsministeriums vom 29.6.09 über die Verlagerungseffekte beim mautpflichtigen Schwerverkehr verwiesen, wonach der Abschnitt der B 470 zwischen der A 3 und der A 73 keinerlei Mautausweichverkehr aufweist. Insofern sind nach der Straßenverkehrsordnung für diesen Abschnitt keine Verkehrsbeschränkungen bzw. Verbote möglich, wie CSU Landtagsabgeordneten Nöth betont.
Die Fragen nach Maßnahmen zum Schutz der Anlieger vor Lärm beantwortet Gerhard Eck mit den gültigen Lärmschutzrichtlinien. Allerdings hegt er angesichts der erheblich unter dem Durchschnitt liegenden werktäglichen Verkehrsmenge erhebliche Zweifel, ob die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Das Ministerium führt aus, dass dies mit Hilfe einer Lärmwertberechnung geklärt werden kann, die die Gemeinden beim Staatlichen Bauamt auf den Weg bringen müssten.
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