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Berichte: LBG gibt Tipps zum Kauf und zur richtigen Handhabung von Brennholzspaltern

Datum: Dienstag, 09. Februar 2010, 10:03
Rubrik: Wirtschaft
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Brennholzspalter richtig bedienen!

BAYREUTH (pm) - Entgegen dem erfreulichen Abwärtstrend in der Unfallentwicklung in der Forstwirtschaft von Franken und Oberbayern gibt der Bereich der anschließenden Brennholzaufarbeitung immer noch Anlass zur Sorge. Auffällig ist, dass trotz Einsatz moderner Technik immer wieder schwere und schwerste Handverletzungen beim Holzspalten auftreten. Die Ursache dafür liegt häufig in der falschen Bedienung der Maschinen.

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Holzspalter richtig einsetzen:

Die LBG-Sicherheitsberater raten eindringlich, die Anweisungen der Hersteller zur Bedienung der Maschinen zu beachten!

Grundsätzlich gilt:

Tragen Sie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Augenschutz und Arbeitshandschuhe)

Holzspalter dürfen nur von einer Person bedient werden! Außerdem muss die Zweihand-Bedienung funktionieren und bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Nur so wird ausgeschlossen, dass Hände oder Finger in den Gefahrenbereich kommen und womöglich gequetscht oder abgetrennt werden. Wer den Holzspalter bedient, muss wissen, dass er mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen muss, wenn eine weitere Person durch den unsachgemäßen Betrieb des Spalters zu Schaden kommt!

Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig und intakt sind. Wird der Spalter über die Gelenkwelle durch einen Schlepper angetrieben, muss der Gelenkwellenschutz groß genug, unbeschädigt und mit einer Kette gegen Verdrehen gesichert sein.

Augen auf beim Maschinenkauf!

Der Einsatz von Drallkeilspaltern (Kegelspaltern) ist verboten! Sie dürfen auch nicht in Umlauf gebracht werden.

Für Land- und Forstwirte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen neuen Holzspalter anzuschaffen, hat die LBG ein Merkblatt zusammengestellt, worauf beim Kauf und beim späteren Einsatz geachtet werden sollte. Diese Checkliste kann kostenlos unter www.fob.lsv.de (im Bereich Prävention / Unfallverhütung / Informationsmaterialien / Merkblätter) aus dem Internet heruntergeladen oder telefonisch im Fachbereich Prävention der LBG unter

0921/ 603 -345 (Bayreuth)
089/454 80 -500 (München) oder
0931/ 8004 -225 (Würzburg) angefordert werden. Unter diesen Telefonnummern stehen auch die LBG-Sicherheitsberater gerne für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Holz vom Profi spalten lassen!

Wer das Spalten und gegebenenfalls auch das Sägen seines Brennholzes an Dienstleister übergibt, der spart Zeit und lebt sicherer! Die LBG-Datenbank „forstwirtschaftliche Dienstleister“ unter www.fob.lsv.de gibt Auskunft, ob auch in Ihrer Nähe eine Anbieter ist, der Ihnen Ihr Brennholz ofenfertig aufarbeitet. Informieren Sie sich auch bei Ihrer örtlichen Forstbetriebsgemeinschaft oder Waldbauernvereinigung.

Wichtig für Maschinengemeinschaften:

Gerade Holzspalter werden häufig gemeinschaftlich erworben und betrieben. Als Mitglied oder Vorstand von Maschinen- oder Spaltergemeinschaften tragen Sie die Verantwortung für diese Maschine und für ihre Verwendung! Achten Sie darauf, dass der Spalter immer in einem funktionsfähigen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand ist, um Unfälle zu vermeiden und auch um ihr Haftungsrisiko zu minimieren!

LBG-Service für Maschinengemeinschaften:

Unter http://www.lsv.de/fob/08service/service02/service021/service0212/index.html bietet die LBG Franken und Oberbayern ein Maschinenbegleitbuch kostenlosen Download. Ein solches Maschinenbegleitbuch gibt Aufschluss über die Benutzerkette, über den Einsatzort sowie über aufgetretene Schäden an der Maschine. So kann der Vorstand jederzeit lückenlos überprüfen, wann sich die Maschine bei welchem Einsatz befunden hat und ob sie funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel wieder zurückgegeben wurde.

Wichtige Informationen für Maschinengemeinschaften finden Sie in Ausgabe 1/2005 der LSV-Mitgliederzeitschrift „LSV-aktuell“, Ausgabe 01 / 2005. Das Heft steht zum kostenlosen Herunterladen ebenfalls auf der Homepage der LSV-Träger Franken und Oberbayern unter http://www.lsv.de/fob/01aktuell/service03/service030/080ausgabe012005.pdf (Seite 7) zur Verfügung. Der Beitrag kann außerdem ebenfalls unter den oben genannten Telefonnummern angefordert werden.


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