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Leserbrief der Bürgerinitiative für ein besseres Leben in 91301 Forchheim-Nord

Datum: Freitag, 19. Juni 2009, 10:00

Offener Brief an alle amtlichen Stellen mit Entscheidungsbefugnis!

Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserer Not baten wir unsere Landtagsabgeordneten als Legislative in Bayern um Hilfe. In 91301 Forchheim Nord will unser OB mit Unterstützung der Reg. Ofr. einen Discounter Neubau genehmigen. Der mausgraue, ca. 1000 qm übliche Flachbau ist ein Unikum in dem bestehenden Wohngebiet - in jeder Hinsicht. Über 4000 Bürger sind gegen die Vernichtung der seit über 50 Jahren bestehenden Nahversorger. Herr Goppel CSU meldete sich und empfahl Herrn König, CSU Oberfranken, der uns eine Überprüfung versprach und das Ergebnis am 10.06.2009 mailte.

„Er kann ein rechtsfehlerhaftes Vorgehen nicht erkennen“.

Mögliche, klärende Rückfragen bei der BI gab es keine. Ob Frau Regierungsvizepräsidentin Platzgummer Reg. Ofr. unsere Beschwerdebriefe mit den folgenden Antworten der Reg. Ofr. vor ihrer Stellungnahme verglichen hat ist bei einem Vergleich erkennbar und mit NEIN zu beantworten. Eine vorgeschriebene Rechtsmäßigkeitskontrolle seitens der Reg. Ofr. wurde nicht durchgeführt, wurde auch nicht bestätigt. Alle daraus resultierenden Schreiben sind damit aus der Luft gegriffen.

Antworten des Staatsministers Herrmann und anderer beruhen auf Stellungnahmen der Reg. Ofr. und dienen dem Schutz eigener, ungeprüfter und somit rechtwidriger Entscheidungen. Der Hinweis auf eine Normenkontrollklage zeigt, dass Verwaltungen eigene Entscheidungen gegen Gesetze erfolgreich durch gegenseitiges Abstimmen durchsetzen.

Man muss wissen, dass die Reg. Ofr. Genehmigungsbehörde für die Stadt 91301 Forchheim ist. Herr Wirth Reg. Ofr. bestätigte am 26.06.2007 der Stadt eine positive Nutzung für einen Discounter, eine zielgerichtete Genehmigung. BauGB §34 (Discounter nicht zulässig) Baunutzungsverordnung § 6 (Mischgebiete) dürfen Gewerbe siedeln, die das Wohnen nicht stören) die Reg. hätte die Verletzung einschlägiger Verfahrensregeln der Stadt bereits zu diesem Zeitpunkt beanstanden müssen, hat aber stattdessen eine Genehmigung ausgesprochen. Die Stadtverwaltung hatte Ihre Rückversicherung erhalten. Die rechtswidrigen Beschlüsse haben sich inhaltlich gegen das GG, BV, Bundes- und Landesgesetze ebenso gegen Satzungen und Verordnungen der Stadt gerichtet. Die Gemeinde hat mit ihrem Wirken die ihr gesetzten Schranken nicht beachtet. Herr Wirth, Reg. Ofr., hat alles abgesegnet, da kann ein Landtagsabgeordneter durch Kontrollen nichts ändern. Verkehrs- und Lärmgutachten wurden seit der Antragstellung trotz mehrerer Versprechen der Stadt nicht verändert, Reg. prüfte ja nicht mehr.

Die Forderung der Reg. vom Juli 2007 ein Einzelhandelskonzept zu erstellen und genehmigen zu lassen wurde nur oberflächlich erfüllt. Der Stadtrat hat es bis heute nicht genehmigt. Städtebauförderung fließt dennoch wieder.

Beschwerden wegen fehlender Antworten auf Widersprüche zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan bleiben unbeantwortet. Die Einwendungen der Polizei, LRA und Straßenverkehrsamt blieben unbeachtet, wurden nur angeführt. Auch persönliche Einladungen zu einem Gespräch vor Ort wurden mit der Ausrede, es ist niemand verfügbar, ausweichend beantwortet. Einer Anschauung vor Ort misstrauten ALLE, es würde mehr als tausend Worte erkennen lassen. Lässt sich bei einer Entscheidung nach Aktenlage die Wahrheit problemlos und unbefangen umkehren?

Unsere rechtlichen Fragen - schriftlich und mündlich - werden ignoriert. Diese Prüfung von der Reg. Ofr. als genehmigende Stelle durchführen zu lassen, ist branchentypisch, aber nicht sachgerecht, unserer Meinung sogar unredlich. Wir laufen mit unseren Fragen im Kreis und treffen immer auf die gleichen Argumente, ohne dass jemand unsere konkreten Fragen beantwortet, sei es die Reg. Ofr. noch die Stadt Forchheim. Wer wird endlich diesen Kreis durchbrechen?

Mit freundlichen Grüßen i.A. Otwin Schneider, Jean-Paul Straße 15 91301 Forchheim, für BI Forchheim Nord


Weitere Informationen unter www.bi-forchheim-nord.de
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