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Asphaltierung eines Teilstücks eines Weges im Naturschutzgebiet

Datum: Freitag, 29. Mai 2009, 20:45

FORCHHEIM (pm) - Das Landratsamt Forchheim und die Gemeinde Kirchehrenbach haben einen Kompromiss entwickelt, nach dem mit einer Ersatzmaßnahme auf den Rückbau der Asphaltierung verzichtet werden kann. Die Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken ist bereits erfolgt. Es bleibt aber festzustellen, dass die Asphaltierung rechtswidrig erfolgt ist. Dieser Gesetzesverstoß wird gesondert verfolgt.

Ausgangspunkt der Bemühungen war die Überlegung, ob mit der Durchführung einer Ersatzmaßnahme, die dem Naturschutzgebiet nach seinem Schutzzweck mehr dient als der Rückbau der Asphaltierung, auf einen Rückbau der Asphaltierung verzichtet werden kann. Bisherige Vorschläge der Gemeinde für Ersatzmaßnahmen, die auf Pflegemaßnahmen abzielen, werden dem nicht gerecht.

Eine Verbesserung für das Naturschutzgebiet stellen hingegen die dauerhafte Auflösung und der Rückbau des oberen Parkplatzes, der vollständig im Naturschutzgebiet liegt, dar. Dies zu akzeptieren fällt der Gemeinde zwar schwer, ist aber unumgänglich, da tragfähige Alternativen nicht aufgezeigt werden können.

Sinnvoll sind Maßnahmen in dem Areal, welches beim Walberla-Fest als oberer Parkplatz genutzt wird. Verbesserungen sind dabei vor allem im vorderen Parkplatzbereich möglich. Auf die Nutzung des hinteren Teils als Parkplatz wurde heuer als Ergebnis des Runden Tisches erstmals verzichtet, wodurch der gesamte Westhangbereich und Hangfuß während des Festes im Vergleich zu den Vorjahren sehr ruhig blieb. Dies gilt es dauerhaft abzusichern.

Sinn der Ersatzmaßnahme ist es, das Areal des oberen Parkplatzes so umzugestalten, dass es nicht mehr als Parkplatz genutzt werden kann und in einen naturnahen Zustand übergeht. Weiterhin sind Verbesserungsmaßnahmen vor zu sehen.Das Areal besteht aus drei Geländestufen. Der vordere Teil der oberen Geländestufe ist am stärksten wassergebunden mineralisch befestigt.

Als Verbindungsweg nach Schlaifhausen bleibt der Weg auf der unteren der drei Stufen erhalten. Die beiden anderen Geländestufen werden mit geländeangepassten Abböschungen / Wällen (z.B. aus Lesesteinen) und Hecken so abgegrenzt, dass diese Bereiche für Fahrzeuge nicht mehr zugänglich sind, und zwar

  • zum Weg hin, der zum Walberla hochführt; ein Wendeplatz bleibt ausgegrenzt,
  • im mittleren Bereich,
  • am Ende des Areals nach Schlaifhausen hin.

Der Parkplatz ist als solcher dann nicht mehr benutzbar und auch von Süden her nicht mehr befahrbar. Die Größe der aus der Nutzung endgültig genommenen Fläche entspricht etwa der Fläche des Asphaltwegs. Im vorderen Parkplatzbereich sind folgende Maßnahmen sinnvoll: Rückbau des vorderen Parkplatzareals in der Weise, dass sich eine naturnahe Vegetation bildet, und eine teilweise Herausnahme der Gehölze.

Der hintere Parkplatzbereich ist inzwischen relativ naturnah. Hier sind bis auf die Entnahme der Robinien (standortfremd) und die beschriebene Abgrenzung des Geländes kaum Maßnahmen notwendig und sinnvoll.


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