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Protestaktion zur CSU-Vorstandsklausur in Kloster Banz gegen Agro-Gentechnik

Datum: Mittwoch, 01. April 2009, 16:34

Aufruf zur Teilnahme am Freitag, 3. April,13.30 Uhr

NÜRNBERG (pm) - Aktionsbündnisse gegen Agrogentechnik, Imker und Naturschützer aus Lichtenfels, Oberfranken und der Metropolregion Nürnberg protestieren gemeinsam am Freitag, den 3. April 09, ab 13.30 Uhr mit dem Bund Naturschutz und weiteren Umwelt- und Verbrauchergruppen für ein Verbot des gentechnisch veränderten Mais der Firma Monsanto. Das Bündnis überreicht Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Ministerpräsident Horst Seehofer eine Studie zu den wissenschaftlichen Risiken von Gen-Mais und zur rechtlichen Machbarkeit eines Anbauverbots.

Mit einer großen, im Sekundentakt rückwärts laufenden Digitaluhr ruft am kommenden Freitag ein Bündnis von Organisationen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer auf, ein Verbot des Anbaus des Gen-Mais MON810 noch rechtzeitig vor der Aussaat ab Mitte April in der Bundesregierung durchzusetzen. Vor der CSU-Vorstandsklausur im Kloster Banz wird den beiden CSU-Politikern eine Studie zu den wissenschaftlichen Risiken des Gen-Mais und der rechtlichen Machbarkeit eines nationalen Anbauverbots überreicht werden. Die Studie wurde vom Online-Netzwerk Campact, dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben.

Der Gen-Mais MON810 ist die einzige Gentechnik-Pflanze, die in Europa kommerziell angebaut werden darf. In Bayern ist der Anbau im Landkreis auf 65 Hektar geplant. Ministerpräsident Horst Seehofer hat in der letzten Woche gegenüber dem Bund Naturschutz angekündigt, sich für ein gentechnikfreies Bayern einsetzen zu wollen. Alle interessierten Bauern, Imker und Verbraucher sind aufgerufen, sich an der Protestaktion am 3. April 2009 um 13.30 Uhr vor dem Kloster Banz zu beteiligen.

Die Aktion ist Teil einer bundesweiten Tour, mit der die Organisationen Ministerin Aigner an Orten, wo sie öffentlich auftritt, mit der Forderung nach einem Verbot konfrontieren und ihr zeigen, wie viel Zeit bis zur Aussaat verbleibt.

Rechtsgrundlage für ein Anbauverbot von Mais Mon 810

Die EU-Gesetzgebung ermöglicht nationale Maßnahmen gegen Anbau und Import von gentechnisch veränderten Pflanzen. In der EU Freisetzungsrichtlinie wird in Art. 23, den EU Mitgliedsstaaten erlaubt, auf Grundlage von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Vorsorgemaßnahmen zu treffen, „z.B. den Einsatz und/oder Verkauf eines GVO, der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt vorübergehend einzuschränken“.

Unlängst veröffentlichte neuere Studien untermauern die Zweifel an der Sicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen. (siehe www.bund-naturschutz.de, BN PM 16-09 vom 16.2.2009)

„Sollten die USA, die keine Handelsbeschränkungen aus gesundheitlichen Gründen akzeptieren wollen, bei der WTO ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren beantragen, muss die bayerische Staatsregierung gemeinsam mit der europäische Kommission den Konflikt austragen“, so der BN.

Erfolgreich habe dies die EU bereits in den 90erJahren gegen das gentechnisch hergestellte veränderte Rinderwachstumshormon rBST (rekombiniertes Bovines SomatoTropin) praktiziert. Das vom Konzern Monsanto unter dem Namen Posilac vermarktete Wachstumshormon wurde 1993 in den USA zugelassen. Dort erhalten etwa 30 Prozent der Milchkühe dieses Hormon.

In Europa konnten Umwelt, Bauern und Verbraucherverbände in einer konzertierten Aktion ab 1988 ein Moratorium für rBST durchsetzen. Seit 2000 ist das Rinderwachstumshormon EU-weit wegen seiner Gefahren für die tierische und menschliche Gesundheit verboten. Das Hormon ist umstritten, unter anderem wegen des Verdachts auf seine krebsfördernde Wirkung beim Menschen. Hochleistungskühe leiden zudem oftmals an Entzündungen der Milchdrüse, weshalb vermehrt Antibiotika verabreicht werden müssen. Bei rBST-behandelten Milchkühen steigt nicht nur die Milchleistung, sondern auch das Risiko von Euterentzündungen (Mastitis) und von Beinerkrankungen, ebenso zeigt sich eine veränderte Fruchtbarkeitsrate. Inzwischen mehren sich auch in den USA die kritischen Stimmen, die das Rinderwachstumshormon aus der Nahrung verbannt sehen wollen.

EU Zulassungsverfahren in der Kritik – Bayerische Fütterungsstudie nicht ausreichend für eine Risikobewertung

Im EU Zulassungsverfahren werden Risiken des Verzehrs und der Verfütterung gentechnisch veränderter Pflanzen nur unzureichend geprüft. Langzeitversuche mit der ganzen transgenen Pflanze oder die Untersuchung der Toxizität von Herbizidrückständen sind keine Standardansätze für die europäische Risikobewertung von GVO. Das derzeitige europäische Zulassungsverfahren für GVO schützt die KonsumentInnen nicht sicher vor den Risiken der Gentechnik.

Fütterungsversuche mit wenigen Tieren über kurze Zeit erlauben keine Aussagen bezüglich einer langfristigen Wirkung transgener Pflanzen, insbesondere sind chronische Effekte und solche, die die Fortpflanzung betreffen, nicht zu erfassen. Da Rinder eine deutlich längere Lebensspanne als zwei Jahre haben, lassen sich aus einem zweijährigen Fütterungsversuch mit nur 18 Kühen keine Aussagen zu langfristigen Effekten ableiten. Die im Herbst 2008 bekannt gewordene österreichische Fütterungsstudie an Mäusen mit transgenem Mais legt nahe, dass Effekte teilweise erst in Folgegenerationen auftreten.


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