Leserbrief: Leserbrief: Unerträgliche Bevormundung mündiger Bürger – Zensur in einer Bundeseinrichtung?
Datum: Dienstag, 16. September 2008, 16:04Rubrik: Leserbriefe
Offener Brief an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, z. Hd. Frau Prof. Elisabeth Pott
Betreff: Ablehnung unseres Ausleihbegehrens Spielfilm „Helga“ von 1967
Sehr geehrte Frau Prof. Pott,
obwohl Sie die Beantwortung unseres Schreibens delegiert haben, gehen wir davon aus, daß Sie die Ablehnung unseren Begehrens befürworten und wenden uns deshalb als Leitung der Bundeszentrale erneut direkt an Sie. In Ihrem Schreiben vom 30.05.2008 heißt es:
„Die BzgA kann Ihr Ansinnen, den Film „Helga“ im kommunalen Kino Höchstadt öffentlich vorzuführen nicht befürworten. Die von Ihnen in diesem Zusammenhang vorgebrachten Angaben sind weder geeignet die fachlichen und didaktischen Rahmenbedingungen für eine öffentliche Vorführung einess solchen Filmes überzeugend darzulegen, noch lassen sie die Bereitschaft erkennen das Vorhaben in einen solchen Rahmen einzubetten und dies plausibel zu erläutern.“
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Es ist unerträglich, mit welchen dreisten Unterstellungen unsere hochkomplexe, erfolgreiche und anerkannte Bildungsarbeit vom Tisch gewischt, ja grundsätzlich fachlich abgeurteilt wird. Diese können Sie auch gar nicht beurteilen, weil Sie sich damit nicht beschäftigt haben.
Das Ablehnungsschreiben stellt einen unerträglichen Eingriff in den Meinungsbildungsprozeß interessierter Mitbürger über den Film „Helga“ (1967) und seine familienfördernde Thematik dar. Indem der Film beispielsweise mit der lapidaren und oberflächlichen Begründung „alte und veraltete Filme“ (Mail Ihrer Mitarbeiterin Frau Shale v. 23.04.2008) einem fachlich interessierten Publikum in unserer Bildungseinrichtung vorenthalten wird, kommen wir nicht umhin, das als eklatanten Fall von Zensur durch eine Bundeseinrichtung zu werten. In der Aufgabenbeschreibung der Bundeszentrale konnte ich zudem nichts von Bewußtseinslenkung der Bürger entdecken.
Zu den Punkten im Einzelnen:
In Ihrem Schreiben vom 30.05.2008 heißt es weiter: „Es gehört nicht zu den Aufgaben der BzgA als Fachinstitution für gesundheitliche Aufklärung, historische Filme für lokale Vorführungen bereitzuhalten.“ Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) ist „Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)“. Selbstverständlich steht die BzgA als Rechte- und Kopieinhaberin des Films „Helga“ uns Bürgern gegenüber in öffentlicher Verantwortung und Rechenschaft. Warum ermöglichen Sie beispielsweise nicht eine DVD-Auswertung des Films? Es geht lediglich um diesen Film aus dem Jahr 1967, der natürlich auch als zeitgeschichtliche Quelle anzusehen und auszuwerten ist. Ein Wort noch zur Logik des oben zitierten Satzes: Andere offensichtlich „alte“ Filme halten Sie aber schon noch bereit, wie aus den „Empfehlungen“ Ihrer Mitarbeiterinnen Frau Shale und Frau Schwarz hervorgeht. Aus Ihrem Medienangebot auf der Homepage „avmedien“ kann übrigens die auch schon in die Jahre gekommene Reihe „Der Liebe auf der Spur“ aus dem Jahre 1989 genannt werden, wenn es danach geht. Übrigens: Diese Filmreihe hat als Zielgruppe „Jugendbildung“ und „Jugendliche“; und im Rahmen dieser Arbeit gibt es in der Regel „lokale Vorführungen“ in Schulen etc.. Wir haben übrigens auch nie daran gedacht, bei Ihnen „historische Filme“ – also Filme mit geschichtlichen Hintergrund - abzufragen, weil wir wissen, daß Sie Filme wie etwa „Gladiator“ oder „Kampf um Rom“ etc. gar nicht in Ihrem Aufgabenfeld haben können. Wohlgemerkt: Wir reden über den gemeinwohlorientierten Film „Helga“, der unter Verschluß bleiben soll und nicht über „Folterpropaganda“ in der Serie „24“ (RTL 2), in der Vertreter des Staates ihre Opfer quälen oder ohne mit der Wimper zu zucken liquidieren. Der Konsum solcher den demokratischen Konsens zerstörenden Filme ist leider frei möglich.
Ihre Kollegin Frau Shale schrieb am 23. April d. J. per Mail, daß „die Bezugsquelle für den Film "Helga" (...) die BzgA (ist), welche den Film in begründeten Ausnahmefällen für eine nichtkommerzielle Nutzung, bspw. zu Lehrzwecken freigibt.“ Offen bleibt: Was sind solche Ausnahmefälle und wie sind sie begründet? In Ihrem Schreiben vom 30.05.2008 heißt es: „Der Film „Helga“ genießt aus urheberrechtlichen Gründen und inhaltlichen Gründen einen Sonderstatus und in dem Bemühen diesen zu wahren, entscheidet die BzgA auf Anfrage im Einzelfall über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung. Ein pauschaler Anspruch auf Herausgabe des Filmmaterials besteht nicht.“
Einen solchen Anspruch haben wir nicht gestellt. Inwiefern genießt der Film einen „Sonderstatus“, wieso muß der gewahrt bleiben und was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? Die Rechte liegen bei Ihnen, weshalb wir uns an Sie wenden müssen und diese Rechte bleiben Ihnen auch nach einer öffentlichen Vorführung im Rahmen eines Themenabends zum Thema Familie und frühkindliche Entwicklung bei uns - außer Sie veräußern Kopien und Rechte. Insofern mutet es seltsam an, wenn es im Schreiben vom 30.05.2008 heißt: „Die Nutzung wird aus urheberrechtlichen Gründen (Eben: welche und wo sind diese gefährdet? WS) beschränkt bzw. kontrolliert (Versteht sich von selbst, daß Sie wissen, wohin der Film geht. WS) und wird i.d.R. zur historischen oder sonstigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung bspw. an Hochschulen angefragt.“ Wir fragen den Film ebenfalls an - wo liegt das Problem?
Stellungnahme der Frau Shale vom 23.04.2008: „Wie andere alte oder veraltete Filme befinden sich ‚Helga’ nicht mehr im aktuellen Filmverleih der BZgA, so dass er aus diesem und den vorgenannten Gründen nicht für jedermann zugänglich ist.“
Der Film Helga behandelt im Gegenteil ein höchst aktuelles Thema. Befunde der Bindungsforschung und der Neurobiologie machen anerkanntermaßen deutlich: Das werdende Kind ist abhängig von einer ruhigen, ausgeglichenen Schwangerschaft ohne Angst und Streßsituationen für die Mutter. Das Kind verbindet sich bereits auf vielfältige Weise im Mutterleib mit seiner Mutter, was die Grundlage für nachgeburtliche Entfaltungsmöglichkeiten liefert. Das zeigt der Film eben auch: Es ist elementar wichtig, daß die werdende Mutter gegenüber äußeren Belastungen hinreichend geschützt wird. Allgemein gesehen, basieren die Geborgenheit der Mutter und damit die Geborgenheit des Kindes auf der Mitverantwortung des Vaters bzw. ggfs. der Geschwister (Vgl. Befunde der neurobiologischen und entwicklungspsychologischen Forschung beispielsweise von von Bauer, Hüther, Grossmann u. Grossmann et al).
Wundern muß man sich von daher schon über die Aussage von Frau Schwarz, der Fachvorgesetzten von Frau Shale in ihrer Mail vom 24.04.2008, die uns dann statt ihrer geantwortet hat, als wir mit unserem Ansinnen zum Film „Helga“ nicht locker ließen: „Er ist für die Jugend- und Familienbildungsarbeit heute ... nicht geeignet und deshalb nicht im Verleih/Vertrieb.“ Die Frage bleibt: Warum eigentlich nicht? Oder gilt Ihnen der Film möglicherweise als „gefährlich“, weil er ein bewährtes Familienbild im oben skizzierten Sinne wieder als erstrebenswert aufscheinen lassen könnte? Wir bleiben dabei: Ihr Umgang mit uns Bürgern läßt auf ein überholt geglaubtes obrigkeitsstaatliches Denken gegenüber „Untertanen“ schließen, das von uns nicht anders als Willkür - gestützt auf schwammige, pseudofachliche „Begründungen“ - betrachtet werden kann.
Im filmecho/filmwoche, Nr. 77/78 vom 29.09.1967 konnte man unter anderem lesen:
„Im Zentrum des Geschehens steht ein junges Ehepaar, das sich ohne Pathos zum ‚gewollten Kind’ bekennt, und Ruth Gassmann als werdende Mutter bringt für diese Rolle ein junges, klares Gesicht mit, dem man die Freude auf den Familienzuwachs mit Sympathie glaubt. In geschickter Form behandelt Drehbuchautor und Regisseur Erich F. Bender am Rande Sexualpädagogik, die Methoden der Empfängnisverhütung, die ‚Pille’, richtige Lebensweise während der Schwangerschaft sowie Gymnastik vor und nach der Geburt. Keinem Tabu wird ausgewichen, und auf alle Fragen wird taktvoll Antwort gegeben. ... Hohes Lob gebührt Dr. Erwin Burciks Mikrokamera, dem u. a. mit der Sichtbarmachung des Follikelsprungs und dem Transport des Eies durch den Eileiter in die Gebärmutter eine einmalige filmfotografische Leistung gelang. Was hier in sparsam gesetztem Spielfilmrahmen entstand, sollte man eher eine moderne ‚Anatomie sinnvoller Sexualbildung’ nennen.“
Wenn uns Frau Schwarz mitteilte: „Der Film ... behandelt Sexualaufklärung, Schwangerschaft und Geburt in zeitgenössischer Sichtweise ...“ so stellt sich auch hier die Frage, was uns das sagen soll? Müssen wir das als Abwertung der Bedeutung der Erziehungsaufgabe und Haushaltsführung interpretieren? Gerade heutzutage, wo viele Kinder und auch Erwachsene fehlernährt sind, viele junge Mütter kaum mehr schmackhaft, ausgewogen und preiswert kochen können, setzt gesunde Lebensweise (z.B. ‚slow food’) „Material“kenntnis, Muße, „Entschleunigung“ voraus, nebst beispielsweise Kenntnissen darüber; wie man energiesparend einen Kühlschrank einräumt (keine Sorge, darauf geht der Film „Helga“ nicht ein). Allerdings stellt sich uns auch vor diesem Hintergrund die Frage, warum und wozu der Film durch Sie und Ihre Mitarbeiter so undifferenziert abqualifiziert wird – war er doch im besten Sinne emanzipatorisch. Schließlich ist Hausfrau und Mutter ein anstrengender „Beruf“, der viel Fachwissen erfordert, fast schon eine „Manageraufgabe“ im besten Sinne. Natürlich stimmt es schon: In den 60ern konnte eine Familie noch vom Gehalt des Mannes leben, die Frau in Ruhe sich um ihren Familienkreis kümmern, war Wohlstand für alle möglich – und wurde der Schutz der Familie bzw. Familienförderung (vgl. Art. 6,1 GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ - gilt das in Ihren Augen nicht mehr?1) im umfassenden Sinne auch noch sozialpolitisch „gelebt“. Wenn das in „Helga“ gezeigte Familienleben für Sie als „veraltet“ gilt, wirft das Fragen auf: Bedeutet es für Sie „Emanzipation“ oder Verfolgung lediglich „unterschiedlicher Lebensentwürfe“, wenn eine Frau – was für ungezählte Frauen leider zunehmend traurige Realität ist - als wirtschaftliche „Ressource“ einen „Job“ hat, der sie so auslaugt, so daß von ruhigem, haltgebenden Familienleben keine Rede mehr sein kann, oder wenn Familien scheitern, weil ein Arbeitsplatz plötzlich 300 km weit entfernt in Tschechien liegt? Könnte der Film „Helga“ in dieser Hinsicht eine in Ihren Augen „gefährliche“, weil modellhaft zur Nachahmung anregende Vorbildwirkung im Sinne eines Gegenentwurfs zum derzeitigen Trend entfalten? Geht es gewissen interessierten Kreisen doch anscheinend darum, Famlie als „Auslaufmodell“, weil durch den Zwang der realen wirtschaftlichen Verhaltnisse immer schwerer lebbar, der Auflösung zuzuführen? Diese Frage bleibt auch bestehen : Warum ist es leichter, beispielsweise für unterrichtliche oder universitäre Bildungszwecke einen NS-Propagandafilm im Bundesfilmarchiv auszuleihen als bei Ihnen den Film „Helga“? Das muß doch nachdenklich machen. Wichtig zu erwähnen ist hingegen allerdings: Der Film thematisierte sowohl die Geburtsvorbereitung als auch die Geburt, wobei man damals in der Öffentlichkeit eher nicht darüber sprach und der Film auch von daher innovativ war. Heutzutage gibt es Müttergruppen etc. – ist das nicht ein Fortschritt, der sicherlich durch den Film mitangestoßen wurde? Der Film „Helga“ hat zur Versachlichung diverser Themen beigetragen – auch als Gegengewicht zur sog. Sexwelle (Unterm Dirndl wird gejodelt etc.), denn er propagierte erfüllte Sexualität auf Grundlage partnerschaftlicher Verbundenheit und bewußte Familiengestaltung im Rahmen einer auf Zukunft angelegten Verbindung – was ist daran überholt, „veraltet“?
Es bleibt bislang allerdings Ihr Geheimnis, nach welchen Kriterien die von Ihnen uns gegenüber angeführten „fachlichen und didaktischen Rahmenbedingungen für eine öffentliche Vorführung“ erfüllt sein müssen. Bitte: Legen Sie die von Ihnen gesetzten Kriterien offen, damit wir als Bürger sehen und beurteilen können, auf welchem Boden Ihre Vorbehalte stehen. Also: Welche Angaben sind für Sie in welchem Rahmen relevant, was soll demzufolge wo „eingebettet“ werden? Nicht wir müssen Ihnen irgendetwas „plausibel“ erläutern (was immer das heißen mag), sondern Sie als Bundeseinrichtung sind uns im Rahmen eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses darüber auskunftsspflichtig, Ihre Auffassungen und Beweggründe zu erläutern, damit wir ggfs. auch die Einleitung entsprechender (dienst)rechlicher Schritte beantragen können.
Es bleibt uns ebenfalls unklar, was Sie im Rahmen unseres Antrages damit meinen, wenn Sie ausführen lassen, daß die Bundeszentrale „kommunale und regionale Partner ihrer Arbeitsbereiche (hat)“ und „mit diesen in einem dauernden Fachaustausch“ (steht). Solche Partner haben wir selbstverständlich auch und stehen auch mit diesen in Fachaustausch. Also: Wo liegt das Problem? Muß man diese Stellungnahme nicht auch so verstehen, daß wir in Ihren Augen die falschen „Partner“ haben? Das wäre allerdings schon ein bedenkliches Diktat, eine sehr weitgehende, befremdende Bevormundung. Selbstverständlich sind wir in der Wahl unserer Kooperationspartner frei und bleiben es auch. Was bedeutet es im Zusammenhang mit unserem Antrag, daß die BzgA „der Qualitätssicherung eine hohe Bedeutung zu(mißt)“?
Fragen über Fragen, die wir gerne beantwortet haben möchten und von Ihnen endlich einen Termin mitgeteilt bekommen wollen, wann und zu welchen Versandkonditionen der Film „Helga“ uns zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schramm, 1. Vorsitzender
Aischtaler Filmtheater Höchstadt






