Sport­amt Bay­reuth: Frist für Anträ­ge auf Sport­för­de­rung endet am 1. März

Das städ­ti­sche Sport­amt weist dar­auf hin, dass die Anträ­ge für die Sportförderung/​Vereinspauschale 2017 des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus, sowie die Anträ­ge auf Sport­för­de­rung durch die Stadt Bay­reuth, spä­te­stens bis Mitt­woch, 1. März, im Sport­amt ein­zu­rei­chen sind. Mit dem Antrag müs­sen auch die Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den. Geför­dert wer­den aus­schließ­lich Lizen­zen, die bei Vor­la­ge für das Jahr 2017 gül­tig sind. Für Aus­künf­te ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Sport­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung. Die Richt­li­ni­en sowie die Anträ­ge kön­nen auch auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Online-Ser­vice > For­mu­la­re, Online-Dien­ste A‑Z, Stich­wort „Sport“) abge­ru­fen werden.