Kon­flikt mit dem Fahrpersonalgesetz

Symbolbild Polizei

Eber­mann­stadt / Wei­lers­bach. Beam­te der PI Eber­mann­stadt hiel­ten am Mon­tag im Lau­fe des Tages einen Lkw-Fah­rer und einen Klein­trans­por­ter Fah­rer an. Bei der Kon­trol­le des 42-jäh­ri­gen Lkw-Fah­rers aus Ita­li­en bei Wei­lers­bach am Nach­mit­tag wur­de ein Geschwin­dig­keits­ver­stoß fest­ge­stellt. Er war bei erlaub­ten 60 km/​h mit 89 km/​h gefah­ren. Bei ihm wur­de eine Sicher­heits­lei­stung in Höhe des zu erwar­ten­den Buß­gel­des ein­be­hal­ten. Der 53-jäh­ri­ge Klein­trans­por­ter Fah­rer wur­de um 1.45 Uhr in Eber­mann­stadt in der Pretz­fel­der Stra­ße ange­hal­ten. Bei ihm wur­de fest­ge­stellt, dass er kei­ner­lei Auf­zeich­nun­gen über sei­ne Lenk- und Ruhe­zei­ten geführt hat­te. Er wird nach dem Fahr­per­so­nal­ge­setz angezeigt.