Hand­werks­kam­mer ver­ei­digt neu­en Kfz-Sachverständigen

Neuer Sachverständiger vereidigt. Von links: Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, Heike und Thomas Stark, Präsident Thomas Zimmer und Hans-Karl Bauer. Foto: HWK.
Neuer Sachverständiger vereidigt. Von links: Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, Heike und Thomas Stark, Präsident Thomas Zimmer und Hans-Karl Bauer. Foto: HWK.

Strei­tig­kei­ten zwi­schen Hand­werk und Kun­den außer­ge­richt­lich beilegen

Der Sach­ver­stän­di­ge ist ein Beruf der Zukunft. Immer mehr Men­schen wer­den auch bei Kfz-Schä­den kri­ti­scher und machen Gebrauch von Ihrem Recht der frei­en Gut­ach­ter­wahl. Sie suchen Hil­fe und Bera­tung bei einem Sach­ver­stän­di­gen ihres Ver­trau­ens: Die Hand­werks­kam­mer bestellt und ver­ei­digt Sach­ver­stän­di­ge zur Erstel­lung von Gut­ach­ten über Waren, Lei­stun­gen und Prei­se von Hand­wer­kern und vom hand­werks­ähn­li­chen Gewerbe.

Um öffent­lich bestellt und ver­ei­digt zu wer­den, müs­sen sich die Sach­ver­stän­di­gen vor ihrer Bestel­lung einem auf­wän­di­gen Prü­fungs­ver­fah­ren unterziehen.

HWK-Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer hat am 15. Febru­ar einen neu­en Sach­ver­stän­di­gen für das Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau­er­hand­werk vereidigt.


Tho­mas Stark, Karos­se­rie- und Fahr­zeug­bau­mei­ster, Son­nen­hang 3, 96199 Zap­fen­dorf, Tel.: 09547 4479080, mobil: 0157 56553717

Die öffent­li­che Bestel­lung von Sach­ver­stän­di­gen, so Zim­mer, dient aus­schließ­lich dem Zweck, Gerich­ten, Behör­den und pri­va­ten Auf­trag­ge­bern Sach­ver­stän­di­ge zur Ver­fü­gung zu stel­len, die per­sön­lich inte­ger sind und fach­lich rich­ti­ge sowie unpar­tei­ische und glaub­haf­te Sach­ver­stän­di­gen­lei­stun­gen gewähr­lei­sten. „Die von Ihnen erbrach­ten Lei­stun­gen genie­ßen aus die­sem Grund beson­de­res Ver­trau­en. Nach der Sach­ver­stän­di­gen­ord­nung unter­steht jeder von der Hand­werks­kam­mer bestell­te Sach­ver­stän­di­ge auch der Auf­sicht der Hand­werks­kam­mer. Ich möch­te die­se Auf­sichts­pflicht so ver­stan­den wis­sen, dass Sie mit uns eng und ver­trau­ens­voll zusammenarbeiten.“

Ein­ge­schal­tet wer­den Sach­ver­stän­di­ge in aller Regel bei Strei­tig­kei­ten oder Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zwi­schen Hand­wer­kern und Kun­den über eine erbrach­te Lei­stung. Und zwar mei­stens, bevor der Streit vor Gericht geht. Denn in vie­len Fäl­len, so der Kam­mer­prä­si­dent, ist schon nach Ein­schal­tung der Sach­ver­stän­di­gen klar, wie der Streit aus­ge­hen wird. Auf­wän­di­ge Gerichts­pro­zes­se kön­nen so ver­mie­den werden.

Sach­ver­stän­di­ge wer­den im Beneh­men mit der jewei­li­gen Innung von der Hand­werks­kam­mer ver­ei­digt. Die Ver­ei­di­gung gilt als öffent­li­che Bestel­lung im Sin­ne der Zivil­pro­zess- und Straf­pro­zess­ord­nung. Der Sach­ver­stän­di­ge ist bei sei­ner Arbeit nur sei­nem Gewis­sen unter­wor­fen und ist in die­ser Funk­ti­on kein Inter­es­sen­ver­tre­ter des Handwerks.

Alle Sach­ver­stän­di­gen fin­den sind im Inter­net unter www​.hwk​-ober​fran​ken​.de in der Rubrik Ser­vice-Cen­ter à Sach­ver­stän­di­gen­su­che. Wei­te­re Aus­künf­te erteilt Hans-Karl Bau­er, Tel.: 09561/51718.