Erz­bi­schof Schick zum „Tag gegen den Ein­satz von Kindersoldaten“

Symbolbild Religion

„Kin­der­sol­da­ten lei­den für den Rest ihres Lebens“

Der Bam­ber­ger Erz­bi­schof Lud­wig Schick nennt am Inter­na­tio­na­len Tag gegen Kin­der­sol­da­ten (12. Febru­ar), deren Ein­satz in Krie­gen ein Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit. „Krie­ge brin­gen unsäg­li­ches Leid, Kin­der dabei als Sol­da­ten ein­zu­set­zen ist unmensch­lich. Kin­der­sol­da­ten lei­den für den Rest ihres Lebens.“ Schick, der auch Vor­sit­zen­der der Kom­mis­si­on Welt­kir­che der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz ist, for­dert, dass den Mili­tärs und Rebel­len­füh­rer, die Kin­der zum Dienst an der Waf­fe zwin­gen, der Pro­zess gemacht wird.

Kin­der sei­en anspruchs­lo­ser und wesent­lich leich­ter zu mani­pu­lie­ren als Erwach­se­ne, des­we­gen wür­den sie bewusst bei vie­len Kriegs­hand­lun­gen ein­ge­setzt. „Kin­der­sol­da­ten wer­den so ihres Rechts auf eine nor­ma­le Ent­wick­lung beraubt.“ Gewalt, sexu­el­ler Miss­brauch und Ent­beh­run­gen trau­ma­ti­sie­ren die Mäd­chen und Jun­gen, so der Bam­ber­ger Ober­hir­te. Beson­ders schlimm sei die Situa­ti­on der Kin­der­sol­da­ten auch nach dem Ende der Kämp­fe. Eine Rück­kehr in ihre Hei­mat­or­te sei vie­ler­orts unmög­lich, da die Kin­der nicht als Opfer, son­dern als Täter ange­se­hen wür­den. „Die­se Ableh­nung kann vie­le der Kin­der erneut in die Arme von bewaff­ne­ten Grup­pen treiben.“

Schät­zun­gen gehen davon aus, dass 250.000 bis 300.000 Kin­der welt­weit für Armeen oder bewaff­ne­te Grup­pen im Ein­satz sind. Schick: „Das muss in der gan­zen Welt gewusst und von allen geäch­tet wer­den.“ In der inter­na­tio­na­len Poli­tik müs­se die­ses Ver­bre­chen öfter zur Spra­che gebracht und Orga­ni­sa­tio­nen, die gegen die­ses Ver­bre­chen han­deln, bes­ser unter­stützt wer­den. „Es gibt Gott sei Dank auch Insti­tu­tio­nen, die ehe­ma­li­ge Kin­der­sol­da­ten wie­der in die Gesell­schaft ein­zu­glie­dern ver­su­chen. Sie ver­die­nen größ­te Aner­ken­nung und Hil­fe“, so der Erzbischof.

Am 12. Febru­ar 2002 trat das Fakul­ta­tiv­pro­to­koll über die Betei­li­gung von Kin­dern an bewaff­ne­ten Kon­flik­ten zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in Kraft. Die­ses Zusatz­pro­to­koll wur­de von der UNO-Gene­ral­ver­samm­lung im Mai 2000 beschlos­sen und von 92 Staa­ten unterzeichnet.

Welt­weit set­zen sich zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen gegen die Rekru­tie­rung von Kin­dern als Sol­da­ten ein, dar­un­ter das Kin­der­hilfs­werk der Ver­ein­ten Natio­nen, Amne­sty Inter­na­tio­nal oder Cari­tas Inter­na­tio­nal. Die­se Orga­ni­sa­tio­nen bemü­hen sich um die Ent­waff­nung der Kin­der, die Ent­las­sung aus dem Mili­tär­dienst und die Wie­der­ein­glie­de­rung in die Gesellschaft.