Bedingt ein­satz­be­reit! Alko­hol­tests der Poli­zei funk­tio­nie­ren bei Minus­gra­den nur eingeschränkt

Symbolbild Polizei

Nach einem Hin­weis eines Hörers zum The­ma Alko­hol­tests hat Bay­ern 1 nach­ge­hakt. Und fest­ge­stellt, dass Gerä­te zur Bestim­mung des Atem­al­ko­hols bei Minus­gra­den tat­säch­lich nur ein­ge­schränkt funk­tio­nie­ren. Für Auto­fah­rer ist das den­noch kein Frei­brief, zu trin­ken und sich ans Steu­er zu setzen.

Auf der Bay­ern1-Face­book­sei­te hat­te sich Hörer Man­fred aus Wun­sie­del in Ober­fran­ken gemel­det und sei­ne kurio­se Geschich­te einer übli­chen, rou­ti­ne­mä­ßi­gen Poli­zei­kon­trol­le vom Wochen­en­de geschil­dert: „Die hol­ten den Alko­ma­ten und sag­ten dann zu mir ‚Sie haben Glück, bei minus sechs Grad geht das Gerät nicht. Mir war das egal, ich hät­te sowie­so 0.0 geblasen.‘

Bayern1 war’s nicht egal – die Redak­ti­on hak­te bei Alex­an­der Czech vom Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken nach. Und tat­säch­lich hat sich bestä­tigt: ähn­lich wie Smart­phones machen auch Gerä­te zur Bestim­mung des Atem­al­ko­hols bei eisi­ger Käl­te schnel­ler schlapp. „Gera­de bei Minus­tem­pe­ra­tu­ren ist natür­lich der Betriebs­be­reich bei sol­chen Gerä­ten zu beach­ten. Sie wer­den mit Akkus betrie­ben und auch hier kann es mal vor­kom­men, dass sol­che Gerä­te aus­fal­len“, so der Polizeisprecher.

Das ist jedoch kein Frei­brief, sich im Win­ter betrun­ken ans Steu­er zu set­zen. Denn die Poli­zei kann trotz­dem testen, ob der Auto­fah­rer Alko­hol getrun­ken hat. Man­fred Czech vom Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken warnt: „Wir haben ja noch ande­re Gerä­te auf den Dienst­stel­len. Die­se Tests, die wir im Strei­fen­wa­gen, drau­ßen vor Ort mit dabei haben, das sind so genann­te Vor­test­ge­rä­te, die uns nur einen Anhalts­punkt bie­ten. Wenn wir den Ver­dacht haben, dass jemand alko­ho­li­siert unter­wegs ist, dann wird er natür­lich gebe­ten, mit zur Dienst­stel­le zu kom­men.“ Und dort funk­tio­nie­ren die Alko­ma­ten, auch wenn es drau­ßen eini­ge Gra­de unter Null hat.

Das Pusten zur Bestim­mung des Atem­al­ko­hols ist frei­wil­lig. Wenn die Poli­zei jedoch den Ver­dacht hat, dass ein Auto­fah­rer alko­ho­li­siert ist, wird er gebe­ten, auf der Dienst­stel­le den Alko­hol­ge­halt auf einem gerichts­ver­wert­ba­ren Gerät testen zu las­sen. In letz­ter Kon­se­quenz kann auch eine Blut­ent­nah­me ange­ord­net werden.