Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Gewer­be- bezie­hungs­wei­se Dorf­ge­biet Gott­lieb-Keim-Stra­ße Süd“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 16. Janu­ar, der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans für das Gewer­be- bezie­hungs­wei­se Dorf­ge­biet Gott­lieb-Keim-Stra­ße Süd aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 30. Janu­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Bebau­ungs­plan „Gewer­be­ge­biet Wolfs­bach-Nord“ wur­de Ende 1990 im Stadt­rat ein­ge­lei­tet, er trat im Juli 1995 in Kraft. Seit gerau­mer Zeit wird von den dor­ti­gen Eigen­tü­mern ver­sucht, die Gewer­be­flä­chen an der Gott­lieb-Keim-Stra­ße zu ver­kau­fen und damit den Weg für eine neue Nut­zung zu ebnen. In einem aktu­el­len Fall wür­den dabei Rest­flä­chen ent­ste­hen, die nicht mehr sinn­voll gewerb­lich nutz­bar wären. Daher sol­len mit dem Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren eine Berei­ni­gung vor­ge­nom­men und weg­fal­len­de Gewer­be­flä­che durch bebau­ba­re Flä­chen im Dorf­ge­biet aus­ge­gli­chen werden.

Um einen Teil­be­reich des bestehen­den Bebau­ungs­pla­nes zu ändern, hat der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens „Gewer­be- bezie­hungs­wei­se Dorf­ge­biet Gott­lieb-Keim-Stra­ße Süd“ beschlos­sen. Die Art der bau­li­chen Nut­zung wird ent­spre­chend den Dar­stel­lun­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes der Stadt Bay­reuth im Nor­den als Gewer­be­ge­biet und im Süden als Dorf­ge­biet fest­ge­setzt. Dabei wird die ursprüng­lich fest­ge­leg­te Grün­zo­ne in einer Brei­te von zehn Metern nach Süden verschoben.

Im Gewer­be­ge­biet sind Ein­zel­han­dels­be­trie­be unzu­läs­sig; zuläs­sig sind nur Gewer­be­be­trie­be, die das Woh­nen nicht wesent­lich stö­ren. Im Dorf­ge­biet wie­der­um sind je Wohn­ge­bäu­de maxi­mal zwei Wohn­ein­hei­ten erlaubt. Der Gel­tungs­be­reich hat eine Grö­ße von cir­ca 2,33 Hektar.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.