Land­rats­amt Bay­reuth: Bit­te auch bei Schnee und Eis Durch­fahrt für die Müll­ab­fuhr freihalten!

Häu­fig erschwe­ren oder ver­hin­dern par­ken­de Fahr­zeu­ge die ord­nungs­ge­mä­ße Ent­lee­rung der Abfall­ton­nen durch die Müll­ab­fuhr. Zusätz­lich kommt es im Win­ter durch Eis- und Schnee­hau­fen oft zu beeng­ten Stra­ßen­ver­hält­nis­sen vor allem in den inner­ört­li­chen Berei­chen des Land­krei­ses Bayreuth.

Es ist nicht Auf­ga­be der beauf­trag­ten Abfuhr­fir­ma, die Gefä­ße per Hand aus einer nicht befahr­ba­ren Stra­ße zu beför­dern. Viel­mehr sind die Ton­nen­be­sit­zer bei Zufahrts­be­schrän­kun­gen (z.B. Bau­stel­len, Ver­ei­sung) ver­pflich­tet, die Gefä­ße zur näch­sten Stel­le zu brin­gen, die pro­blem­los mit einem Abfuhr­fahr­zeug ange­fah­ren wer­den kann. Ist die Durch­fahrt für ein Müll­fahr­zeug ver­sperrt, unter­neh­men die Müll­wer­ker selbst­ver­ständ­lich eini­ge Zeit spä­ter einen erneu­ten Ver­such den jewei­li­gen Stra­ßen­ab­schnitt zu errei­chen. Falls der Bereich wei­ter­hin unbe­fahr­bar ist, blei­ben die Müll­ton­nen jedoch unent­leert ste­hen. Grund­sätz­lich sind die Behält­nis­se am Abfuhr­tag ab 6.00 Uhr gut sicht­bar und zugäng­lich zur Abfuhr bereit zu stellen.

Auch kann es vor­kom­men, dass die Abfäl­le in den Behäl­tern fest­frie­ren und die­se somit nicht voll­stän­dig ent­leert wer­den kön­nen. Um das Fest­frie­ren von Abfäl­len zu ver­mei­den, soll­te die Feuch­tig­keit in den Behäl­tern mög­lichst gering gehal­ten wer­den. Beim Rest­müll schaf­fen Pla­stik­tü­ten Abhil­fe, in die man feuch­te Rest­ab­fäl­le ein­füllt. Für die Bio­ton­ne dür­fen jedoch kei­ne Pla­stik­tü­ten ver­wen­det wer­den. Hier ver­wen­det man zum Bei­spiel trocke­nes Zei­tungs- oder Küchen­pa­pier. Zusätz­lich emp­fiehlt es sich, den Boden der Bio­ton­ne mit einer locke­ren Schicht aus zusam­men­ge­knüll­tem Zei­tungs­pa­pier oder Strauch­schicht aus­zu­le­gen. Soll­te trotz­dem der Abfall doch ein­mal in der Ton­ne fest­frie­ren, dann kann er vor­sich­tig mit einem Spa­ten oder Stock auf­ge­lockert wer­den, damit die Behäl­ter voll­stän­dig ent­leert wer­den können.