Schlei­er­fahn­der neh­men einen inter­na­tio­nal agie­ren­den Ein­bre­cher fest

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bamberg

A70 / OBER­HAID, LKR. BAM­BERG. Bei einer Kon­trol­le durch Schlei­er­fahn­der der Bam­ber­ger Ver­kehrs­po­li­zei am Don­ners­tag auf der Auto­bahn A70 bei Ober­haid, gelang es den Beam­ten zwei 22 und 25 Jah­re alte rumä­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge fest­zu­neh­men, die im Ver­dacht ste­hen, in der Schweiz Ein­brü­che began­gen zu haben. Einer der bei­den befin­det nun auf­grund der anschlie­ßen­den inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg und der Schwei­zer Ermitt­lungs­be­hör­den in Auslieferungshaft.

Täter ver­such­ten sich der Beu­te zu entledigen

Die Beam­ten der Fahn­dungs­grup­pe der Ver­kehrs­po­li­zei stopp­ten im Rah­men der Schlei­er­fahn­dung zunächst an der Anschluss­stel­le Elt­mann ein Auto mit Aus­fuhr­kenn­zei­chen. Die geplan­te ein­ge­hen­de Kon­trol­le muss­ten die Poli­zi­sten jedoch vor­erst ver­schie­ben, nach­dem der rumä­ni­sche Fah­rer auf dem drin­gen­den Weg zu einem etwa zwei Kilo­me­ter ent­fernt auf der Auto­bahn lie­gen­ge­blie­be­nen Pan­nen­fahr­zeug war, um dort Start­hil­fe zu lei­sten. Nach der erfolg­rei­chen Hil­fe stieg eine zwei­te Per­son in das zu über­prü­fen­de Fahr­zeug ein. Zur gefahr­lo­sen Kon­trol­le abseits der Auto­bahn ent­schlos­sen sich die Zivil­po­li­zi­sten den Wagen in Rich­tung der Anschluss­stel­le Vier­eth zu lot­sen. Auf dem Weg dort­hin warf der neu zuge­stie­ge­ne Bei­fah­rer plötz­lich einen Gegen­stand aus dem Fen­ster des Wagens. Wie sich spä­ter bei einer Über­prü­fung her­aus­stell­te, han­del­te es sich dabei um ein klei­nes Säck­chen, das mit Schmuck­ge­gen­stän­den gefüllt war.

Inter­na­tio­nal als Ein­bre­cher aktiv

Nach der nun ein­ge­hen­den Kon­trol­le bei­der Insas­sen stell­te sich zudem her­aus, dass der 25-jäh­ri­ge Fah­rer offen­sicht­lich nach zwei Ein­brü­chen von der Schwei­zer Staats­an­walt­schaft gesucht wird. Eine wei­te­re Über­prü­fung durch die Beam­ten ergab, dass die bei­den Män­ner selbst in Bel­gi­en und Luxem­burg schon poli­zei­lich in Erschei­nung getre­ten sein sol­len. Des­halb wur­de das Duo von den Schlei­er­fahn­dern vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Nach wei­te­ren inten­si­ven Ermitt­lun­gen und der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit von Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg und der Schwei­zer Staats­an­walt­schaft, wur­de der Fah­rer anschlie­ßend auf­grund eines Antra­ges der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg in Aus­lie­fe­rungs­haft genom­men und soll in die Schweiz über­führt wer­den. Die Ermitt­ler der Ver­kehrs­po­li­zei wol­len nun noch die Her­kunft des offen­sicht­lich aus Dieb­stäh­len stam­men­den Schmucks klären.

Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg ist im Aus­lie­fe­rungs­ver­fah­ren zustän­dig, wenn ein ande­rer Staat eine Per­son im poli­zei­li­chen Fahn­dungs­sy­stem zur Aus­lie­fe­rung aus­ge­schrie­ben hat.