Leser­brief: „Unfall­be­rich­te im Frän­ki­schen Tag“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Bei Alten­dorf wird ein Rad­fah­rer von einem Pkw getö­tet – Ursa­che lt. Poli­zei­be­richts unbe­kannt. Bei­läu­fig ist erwähnt: Hier wird gern gerast. Mit dem Unfall hat das „natür­lich“ nichts zu tun. Statt des­sen wird beklagt, daß an der Strecke kein Rad­weg vor­han­den sei. Soll der das Rasen legi­ti­mie­ren? Von der Ver­ant­wor­tung des Kraft­fahr­zeug­len­kers (ange­mes­se­ne Geschwin­dig­keit, Anhal­te­mög­lich­keit inner­halb des über­seh­ba­ren Bereichs, aus­rei­chen­der Abstand – sie­he StVO!) ist kei­ne Rede.

Kurz dar­auf erfaßt in Bam­berg ein abbie­gen­der Pkw eine Rad­fah­re­rin. Es geht glimpf­lich aus. Vor knapp zwei Jah­ren ver­lor, wenig ent­fernt, eine Rad­le­rin ihr Leben. Wäh­rend, auf Pres­se­bil­dern deut­lich erkenn­bar, die Beleuch­tung des im Grün­strei­fen lie­gen­den Rades hell strahl­te, sin­nier­te die Poli­zei tage­lang, ob das Licht über­haupt ein­ge­schal­tet war. Hier wie dort sieht nie­mand, daß die Unfäl­le vor allem pas­sier­ten, weil abbie­gen­de Auto­fah­rer zu oft nicht auf den vor­fahrt­be­rech­tig­ten Rad­weg ach­ten – wes­halb Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht seit über 19 Jah­ren nur aus­nahms­wei­se ange­ord­net wer­den darf. Auf die Unzu­läs­sig­keit der Anord­nun­gen in Zoll­ner- und Pödel­dor­fer Stra­ße waren Ver­kehrs­be­hör­de, Stadt­ver­wal­tung und Kom­mu­nal­po­li­tik vor den Unfäl­len wie­der­holt öffent­lich hin­ge­wie­sen worden.

Rad­fahr­un­fäl­le wer­den nahe­zu durch­ge­hend, wenn nicht – oft durch ver­zer­ren­de Schil­de­rung – den Rad­lern selbst ange­la­stet, als gera­de­zu „schick­sal­haft“ dar­ge­stellt. Ver­kehrs­füh­rung, Wege­zu­stand und Kraft­fah­rer­ver­hal­ten „dür­fen“ offen­bar nicht als Ursa­che in Betracht gezo­gen wer­den – Behör­den und Medi­en sind sich augen­schein­lich einig. Die Staats­an­walt­schaft sieht selbst in vor­sätz­li­cher Abdrän­gung weder Nöti­gung noch Gefähr­dung. Fahr­bahn­be­glei­ten­de (auch neue) Rad­ver­kehrs­an­la­gen, die recht­li­chen Vor­ga­ben und fach­li­chem Erkennt­nis­stand ent­spre­chen, sind mir weder in Stadt und Land­kreis Bam­berg noch in den Kom­mu­nen des Krei­ses bekannt. Viel­mehr exi­stiert eine Viel­zahl behin­dern­der, teils hoch­gra­dig gefähr­den­der Ver­kehrs­füh­run­gen. Daß die weit­aus mei­sten (auch neu­en) Rad­we­ge, Rad­fahr- oder soge­nann­ten Schutz­strei­fen unter­di­men­sio­niert sind oder allen­falls Min­dest­ma­ße auf­wei­sen, ist fast schon Randnotiz.

Es hat sei­nen Grund, daß Stadt und Land­kreis nicht bereit sind, sich der Bewer­tung durch die Arbeits­ge­mein­schaft fahr­rad­freund­li­cher Kom­mu­nen in Bay­ern zu stellen.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig