Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Christ­kind­les­markt Bayreuth

Bereits ab 18. Novem­ber wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt

Am Frei­tag, 25. Novem­ber, öff­net der dies­jäh­ri­ge Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt auf dem Stadt­parkett in der Bay­reu­ther Fuß­gän­ger­zo­ne sei­ne Pfor­ten. Bis 23. Dezem­ber lädt der Markt zum vor­weih­nacht­li­chen Bum­meln in fest­li­cher Atmo­sphä­re ein. Bereits ab Frei­tag, 18. Novem­ber, um 10.30 Uhr, wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se bleibt frei. Das Rad­fah­ren im Markt­ge­län­de ist verboten.

Die Sper­rung gilt bis ein­schließ­lich Mitt­woch, 23. Dezem­ber. In die­sem Zeit­raum ist ein Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­ne abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit, werk­tags von 21 Uhr abends bis 10 Uhr mor­gens über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, so dass Fahr­gas­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten nicht zuge­parkt werden.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt weist dar­auf hin, dass das Par­ken im Grün­strei­fen ent­lang der gesam­ten Hin­den­burg­stra­ße unter­sagt ist. Die Grün­analagen wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch par­ken­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt und muss­ten wie­der­holt mit hohem Auf­wand wie­der her­ge­rich­tet wer­den. Zudem kommt es immer wie­der vor, dass Ver­kehrs­teil­neh­mer den dor­ti­gen Rad- und Fuß­weg befah­ren und damit Fuß­gän­ger sowie Rad­fah­rer gefähr­den. Bei Ver­stö­ßen muss mit ent­spre­chen­den Ver­war­nun­gen durch die Stadt Bay­reuth gerech­net werden.

Auf öffent­li­chen Park­plät­zen sowie in den Tief­ga­ra­gen und Park­häu­sern ste­hen aus­rei­chend Stell­plät­ze zur Ver­fü­gung. Soweit die zen­tral gele­ge­nen Park­plät­ze belegt sind, kön­nen Besu­cher zum Bei­spiel das Park­haus an der Albrecht-Dürer-Stra­ße oder die Park­plät­ze rund um die Kraft­fahr­zeug-Zulas­sungs­stel­le in der Dr.-Franz-Straße anfahren.