Motor­rad­un­fall­strecke Wür­gau­er Berg

Symbolbild Polizei

Zum Abschluss der Motor­rad­sai­son zieht die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land ein Fazit zur Situa­ti­on auf der belieb­ten Motor­rad­strecke Wür­gau­er Berg bei Schesslitz.

Bereits seit vie­len Jah­ren sind die Som­mer­mo­na­te für die Anwoh­ner des beschau­li­chen Ortes Wür­gau ein Graus. Vor allem an den Wochen­en­den erfreut sich der Abschnitt der B 22, der sich Wür­gau­er Berg nennt, bei Motor­rad­fah­rern auf­grund sei­ner vie­len Kur­ven beson­de­rer Beliebt­heit. Dies bringt für die Anwoh­ner vor allem Lärm aber auch beson­de­re Gefah­ren durch die hohen Geschwin­dig­kei­ten eines klei­nen Teils der Motor­rad­fah­rer mit sich.

In der Ver­gan­gen­heit kam es zudem zu vie­len Ver­kehrs­un­fäl­len, aus­schließ­lich mit Motor­rad­fah­rern, die häu­fig gra­vie­ren­de Ver­let­zun­gen oder sogar den Tod des Fah­rers nach sich zogen.

Obwohl Jahr für Jahr nach wie vor meh­re­re tau­send Motor­rad­fah­rer die land­schaft­lich reiz­vol­le Strecke am Wür­gau­er Berg befah­ren, kam es in den Jah­ren 2015 und 2016 ledig­lich zu jeweils drei Ver­kehrs­un­fäl­len. Die­se Unfäl­le wur­den alle­samt durch den im Ver­hält­nis gerin­gen Teil der Motor­rad­fah­rer ver­ur­sacht, wel­che den Wür­gau­er Berg als Renn­strecke missbrauchen.

Die Redu­zie­rung der Unfall­zah­len konn­te durch bau­li­che Ver­än­de­run­gen der Strecke, sowie durch die kon­se­quen­te Über­wa­chung der dor­ti­gen Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung auf 50 km/​h durch die Poli­zei erreicht werden.

Bei den dies­jäh­ri­gen poli­zei­li­chen Kon­trol­len wur­den gegen 32 Motor­rad­fah­rer Buß­gel­der ver­hängt. Davon erhiel­ten sechs Fah­rer ein Fahr­ver­bot weil sie min­de­stens 41 km/​h zu schnell unter­wegs waren. Der Schnell­ste wur­de mit 116 km/​h gemes­sen. Zudem wur­den 27 Fah­rer kosten­pflich­tig verwarnt.

Des Wei­te­ren gab es auch Über­prü­fun­gen des Lärm­ver­hal­tens der kon­trol­lier­ten Motor­rä­der durch Spe­zia­li­sten der Ver­kehrs­po­li­zei Bam­berg. Bei die­sen Kon­trol­len wur­de eine gro­ße Anzahl an Ver­stö­ßen fest­ge­stellt, wel­che Buß­gel­der und die vor­über­ge­hen­de Stilllegung des jewei­li­gen Fahr­zeugs zur Fol­ge hat­ten. Die betrof­fe­nen Hal­ter hat­ten unzu­läs­si­ge Ver­än­de­run­gen an ihren Fahr­zeu­gen vor­ge­nom­men, wel­che erhöh­te Lärm­emis­si­on zur Fol­ge hatten.

Die Pro­ble­ma­tik der Lärm­be­lä­sti­gung für die Anwoh­ner konn­te durch die bis­lang durch­ge­führ­ten Maß­nah­men lei­der nicht gelöst wer­den. Die poli­zei­li­chen Maß­nah­men tra­gen hier­zu ledig­lich in gerin­gem Maße bei. Hier sind wei­ter­ge­hen­de bau­li­che Maß­nah­men von­nö­ten, um das schö­ne Wür­gau auch in den Som­mer­mo­na­ten an den Wochen­en­den für die Anwoh­ner lebens­wert zu erhal­ten, ohne den tau­sen­den ver­nünf­ti­gen Motor­rad­fah­rern den Spaß an ihrem Hob­by zu vermiesen.