Land­rats­amt Bam­berg: Sicher durch die Nebelsuppe

Kaum ist der Herbst da, macht sich vor allem mor­gens und abends in der Regi­on Bam­berg der Nebel wie­der breit. Das Land­rats­amt Bam­berg und die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land wol­len daher mit eini­gen Tipps den Auto­fah­rern den Weg durch die Nebel­sup­pe erleichtern:

Die Geschwin­dig­keit der Sicht­wei­te anpassen

Eine gute Ori­en­tie­rung geben neben der Rand­mar­kie­rung die Leit­pfo­sten, die auf fast allen Stra­ßen im Abstand von 50 Metern auf­ge­stellt sind. Beträgt die Sicht­wei­te auf gera­der Strecke nur 50 Meter, also den Abstand zwi­schen zwei Pfo­sten, dann darf man auf kei­nen Fall schnel­ler als 50 km/​h fah­ren. Bei noch dich­te­rem Nebel muss das Tem­po noch wei­ter gedros­selt wer­den. Bei 100 Metern frei­er Sicht gilt als Ober­gren­ze 80 km/​h; Tem­po 100 soll­te nicht über­schrit­ten wer­den, wenn die Sicht weni­ger als 150 Meter weit reicht. Grund­sätz­lich soll­ten Ver­kehrs­teil­neh­mer bei schlech­ten Wet­ter­ver­hält­nis­sen nicht unter Zeit­druck fahren.

Genü­gend Abstand halten

Als Faust­re­gel gilt: Sicht­wei­te ist gleich Sicher­heits­ab­stand. Wer sich an das vor­aus­fah­ren­de Fahr­zeug „hängt“, läuft Gefahr, bei plötz­li­chen Brems­ma­nö­vern nicht genü­gen­de Reak­ti­ons­zeit zu haben. Bes­ser ist ein gro­ßer Abstand. Er gibt zusätz­li­chen Spiel­raum, wenn Gefahr von hin­ten durch ein zu schnel­les oder drän­geln­des Fahr­zeug droht.

Das Fahr­licht sofort anschal­ten: Kom­men einem am Tag Autos mit Licht ent­ge­gen, deu­tet dies dar­auf hin, dass man schon bald mit schlech­ten Sicht­ver­hält­nis­sen rech­nen muss. Nebel­schein­wer­fer dür­fen ein­ge­schal­tet wer­den, sobald Nebel, Regen oder Schnee­fall die Sicht erheb­lich behindern.

Die Nebel­schluss­leuch­te rich­tig nutzen

Der Gesetz­ge­ber erlaubt deren Gebrauch aus­schließ­lich bei Nebel und auch nur dann, wenn die Sicht­wei­te außer­orts weni­ger als 50 Meter beträgt. Folg­lich dür­fen die Ver­kehrs­teil­neh­mer auch nicht schnel­ler als Tem­po 50 fah­ren. Da die Nebel­schluss­leuch­te 40-mal hel­ler als ein nor­ma­les Rück­licht strahlt, muss sie auf län­ge­ren nebel­frei­en Abschnit­ten wegen der Blend­wir­kung auf nach­fol­gen­de Auto­fah­rer wie­der aus­ge­schal­tet wer­den. Bei fal­schem Gebrauch stellt sie ein erheb­li­ches Sicher­heits­ri­si­ko dar.

Schei­ben, Schein­wer­fer-Glä­ser und Rück­lich­ter sau­ber halten

Sehen und gese­hen wer­den ist gera­de bei Nebel­fahr­ten beson­ders wich­tig. Des­halb öfters mal die Schein­wer­fer und Leuch­ten säu­bern; denn der Film aus Feuch­tig­keit und Schmutz, der sich dar­auf nie­der­schlägt, frisst zum Teil mehr als die Hälf­te der Licht­aus­beu­te. Nicht zuletzt soll­te man die Schei­ben nicht nur außen, son­dern auch innen rei­ni­gen, um den eben­falls Licht schlucken­den Schmier­film zu besei­ti­gen. Einen prü­fen­den Blick sind auch die Wischer­gum­mis wert. Wenn sich Schlie­ren auf der Wind­schutz­schei­be bil­den, soll­ten neue Wischer­blät­ter ein­ge­setzt wer­den. Nur ein­wand­freie Schei­ben­wi­scher gewäh­ren den rich­ti­gen Durchblick.

Wem Fah­ren bei Nebel zu anstren­gend wird, der soll­te öfters einen Park­platz ansteu­ern und kur­ze Pau­sen ein­le­gen. Dabei soll­te aber auf alle Fäl­le das Stand­licht ein­ge­schal­tet blei­ben, damit ande­re Park­platz­be­nut­zer das ste­hen­de Fahr­zeug recht­zei­tig erken­nen. Zu guter Letzt noch ein Tipp für die Bei­fah­rer: Fahr­ten bei dich­tem Nebel erfor­dern die vol­le Kon­zen­tra­ti­on des Fah­rers. Des­we­gen soll­te man ihn mög­lichst nicht durch Gesprä­che oder durch lau­te Musik ablenken.