Stadt appel­liert an Bay­reuths Hundehalter

Im Rat­haus gehen unver­än­dert Beschwer­den aus der Bevöl­ke­rung über Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Hun­de­kot ein

Bei der Stadt Bay­reuth gehen unver­än­dert Beschwer­den aus der Bevöl­ke­rung über Ver­un­rei­ni­gun­gen durch Hun­de­kot ein. Außer­dem wer­den nicht alle der von der Stadt kosten­los abge­ge­be­nen Hun­de­kot­beu­tel ihrem Zweck ent­spre­chend ver­wen­det und ord­nungs­ge­mäß ent­sorgt. Immer wie­der sind die schwar­zen Kunst­stoff­beu­tel mit oder ohne Inhalt auf Geh­stei­gen und an Wege­rän­dern, in Sträu­chern und Hecken oder auf Wie­sen und land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen zu finden.

Dabei soll­te es selbst­ver­ständ­lich sein, dass Hun­de­be­sit­zer über­all im Frei­en die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Vier­bei­ner unver­züg­lich besei­ti­gen und in öffent­li­chen Abfall­ei­mern oder in eige­nen pri­va­ten Haus­müll­ge­fä­ßen ent­sor­gen. Hun­de­hal­ter und Hun­de­füh­rer sind hier­zu recht­lich ver­pflich­tet und haben des­halb eine aus­rei­chen­de Anzahl geeig­ne­ter Tüten mitzuführen.

Hun­de­kot lie­gen zu las­sen ist grund­sätz­lich ver­bo­ten. Zur Anzei­ge gebrach­te Fäl­le wer­den von der Stadt Bay­reuth kon­se­quent ver­folgt. Dies gilt vor allem für Grün­an­la­gen und Kin­der­spiel­plät­ze. Zum Schutz unse­rer Kin­der ist es ver­bo­ten, Tie­re jeg­li­cher Art auf öffent­li­chen Spiel­an­la­gen mit­zu­füh­ren. Nach der städ­ti­schen Stra­ßen­rei­ni­gungs­ver­ord­nung dür­fen außer­dem öffent­lich gewid­me­te Stra­ßen, Wege und Plät­ze durch Tie­re nicht ver­un­rei­nigt wer­den. Da tie­ri­sche Fäka­li­en gene­rell dem Abfall­recht unter­lie­gen, ist auch die Ver­un­rei­ni­gung von Pri­vat­flä­chen durch Tie­re unzulässig.

Die Stadt Bay­reuth appel­liert des­halb erneut an alle Tier­freun­de, das Ange­bot anzu­neh­men und sich aus­rei­chend mit Ent­sor­gungs­beu­teln zu ver­se­hen, die kosten­los bei den Bür­ger­dien­sten im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, und im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße, aus­lie­gen. Außer­dem sind sie beim Stadt­bau­hof erhält­lich. Die Stadt hat an den Ein­gän­gen zur Park­an­la­ge Röh­ren­see, vor allem aber an zum Aus­füh­ren der Tie­re beson­ders geeig­ne­ten und belieb­ten Stra­ßen und Wege in Orts­rand­la­ge Hun­de­toi­let­ten auf­ge­stellt. Hier kön­nen Hun­de­kot­beu­tel ent­nom­men und nach Gebrauch auch gleich wie­der ent­sorgt werden.

In die­sem Zusam­men­hang weist das Rat­haus dar­auf hin, dass es grund­sätz­lich ver­bo­ten ist, land­wirt­schaft­lich genutz­te Flä­chen im Zeit­raum zwi­schen Saat und Ern­te außer­halb vor­han­de­ner Wege zu betre­ten. Ver­un­rei­ni­gun­gen von land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­chen durch Hun­de­kot kön­nen eben­falls als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det werden.