Bam­ber­ger Grü­ne bemü­hen die Rechtsaufsicht

Kreis­tags­frak­ti­on der Grü­nen will Finan­zie­rung und Zustän­dig­kei­ten der Asyl­so­zi­al­be­ra­tung von der Regie­rung von Ober­fran­ken über­prüft wissen

Im Land­kreis Bam­berg rech­net die Arbei­ter­wohl­fahrt (AWO) die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung mit den jewei­li­gen Betrei­bern der Flücht­lings­un­ter­künf­te teils direkt ab. So spart sich der Land­kreis Bam­berg sei­nen Finan­zie­rungs­bei­trag zur Asyl­so­zi­al­be­ra­tung. Über eine leicht erhöh­te Pau­scha­le pro Per­son und Tag an die Betrei­ber der Flücht­lings­un­ter­künf­te finan­ziert so der Frei­staat Bay­ern indi­rekt auch den kom­mu­na­len Anteil der Kosten für die Asylsozialberatung.

Der Kreis­tags­frak­ti­on der Grü­nen stellt sich nun­mehr die Fra­ge, ob ein der­ar­ti­ges Kon­strukt über­haupt zuläs­sig ist. Die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung ist nach ihrer Auf­fas­sung kei­ne Auf­ga­be des staat­li­chen Teils des Land­rats­am­tes, son­dern fällt durch ihren Cha­rak­ter der Frei­wil­lig­keit in den kom­mu­na­len Teil des Land­rats­am­tes und damit unter die Zustän­dig­keit der Kreisgremien.

Asyl­so­zi­al­be­ra­tung ist in Bay­ern nicht gesetz­lich ver­an­kert, son­dern ledig­lich durch eine Richt­li­nie gere­gelt. Die­se sieht eine kom­mu­na­le Betei­li­gung bis vor. Im Kreis­tag zu Bam­berg gab es jedoch zu kei­nem Zeit­punkt eine Bewil­li­gung der Mit­tel für die Asyl­so­zi­al­be­treu­ung. Viel­mehr ent­zieht sie sich durch das erwähn­te Finan­zie­rungs­kon­strukt der poli­ti­schen Kontrolle.

Nach­dem es nun mehr­fach zu Irri­ta­tio­nen gekom­men war, was die Asyl­so­zi­al­be­treu­ung anbe­langt, und Betrei­ber offen­sicht­lich in der Lage sind, die­se gegen­über der AWO zu kün­di­gen und die Bera­tung auf eige­ne Faust mit­tels nicht qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal durch­zu­füh­ren, hat­te dar­auf­hin die Grü­ne Kreis­tags­frak­ti­on einen Antrag zu die­sem The­men­kom­plex gestellt. „Die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung muss den Qua­li­täts­an­for­de­run­gen genü­gen, wie sie die baye­ri­schen Richt­li­ni­en vor­se­hen. Das kann nicht mal eben der Haus­mei­ster erle­di­gen“, ver­deut­licht Kreis­rat Andre­as Lösche die Missstände.

Der Land­rat jedoch ver­wei­gert eine Behand­lung des Antra­ges in den Kreis­gre­mi­en mit dem Hin­weis dar­auf, es hand­le sich bei der Asyl­so­zi­al­be­ra­tung um eine staat­li­che Auf­ga­be des Land­rats­am­tes. Wei­ter­hin ver­weist er dar­auf, dass in einer Bespre­chung der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den beschlos­sen wor­den sei, den Antrag nicht dem Kreis­tag vor­zu­le­gen. Einen sol­chen Beschluss gibt es tat­säch­lich nicht und kann es auch nicht geben, da die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den­run­de kein beschlie­ßen­des Gre­mi­um darstellt.

Die Grü­ne Kreis­tags­frak­ti­on möch­te nun Gewiss­heit, ob das Ver­fah­ren bezüg­lich der Finan­zie­rung und der Umgang mit ihrem Antrag zuläs­sig sind. „Wir bezwei­feln, dass man die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung auf einer der­ar­tig wack­li­gen Ver­trau­ens­ba­sis gestal­ten kann, zumal die Flücht­lin­ge auch zu ihren Rech­ten gegen­über den Betrei­bern bera­ten wer­den sol­len. Daher wol­len wir das nun mit­hil­fe der Rechts­auf­sicht klä­ren. Die Betrei­ber der Unter­künf­te soll­ten nichts mit der Sozi­al­be­ra­tung zu tun haben“, fasst Kreis­rä­tin Bar­ba­ra Mül­lich das Anlie­gen der Grü­nen-Frak­ti­on zusammen.