Erhöh­te Unfall­ge­fah­ren in der dunk­len Jahreszeit

Symbolbild Polizei

Die jetzt begin­nen­de, dunk­le und kal­te Jah­res­zeit birgt erhöh­te Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr. Sowohl die ver­än­der­te Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit, als auch die ver­min­der­te Erkenn­bar­keit von Fuß­gän­gern und Fahr­rad­fah­rern ins­be­son­de­re bei Däm­me­rung und Dun­kel­heit, Nebel oder Schnee­fall, stel­len ernst­zu­neh­men­de Unfall­ri­si­ken dar.

Allein im Okto­ber und Novem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res ereig­ne­ten sich auf­grund Laub, Reif, über­frie­ren­der Näs­se und Schnee auf den ober­frän­ki­schen Stra­ßen ins­ge­samt 126 Ver­kehrs­un­fäl­le, davon 33 Unfäl­le mit ver­letz­ten Personen.

Im glei­chen Zeit­raum waren in Ober­fran­ken bei Däm­me­rung und Dun­kel­heit ins­ge­samt 46 Ver­kehrs­un­fäl­le mit Fuß­gän­gern zu ver­zeich­nen. Acht Men­schen wur­den dabei schwer ver­letzt und drei Per­so­nen erlit­ten töd­li­che Ver­let­zun­gen. In der­sel­ben Zeit wur­den in der Däm­me­rung und bei Dun­kel­heit 30 Fahr­rad­fah­rer leicht ver­letzt, acht Rad­fah­rer tru­gen schwe­re Ver­let­zun­gen davon.

Jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­te sich recht­zei­tig Gedan­ken über die Aus­wir­kun­gen der ungün­sti­ge­ren Licht‑, Wet­ter- und Stra­ßen­ver­hält­nis­se machen und sein Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr dar­an anpas­sen. Denn wir wol­len, dass Sie sicher ankommen.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt dazu fol­gen­den Verhaltenstipps:

Opti­sche Auf­fäl­lig­keit für bes­se­re Erkennbarkeit

Schlech­te Erkenn­bar­keit von Fuß­gän­gern und Fahr­rad­fah­ren führt immer wie­der zu gefähr­li­chen Ver­kehrs­si­tua­tio­nen, ins­be­son­de­re bei Dun­kel­heit oder ver­min­der­ter Sicht auf­grund Nebels oder Regen. So sind Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bei Däm­me­rung nur noch schlecht zu erken­nen. Bei Dun­kel­heit sind sie ab einer Ent­fer­nung von etwa 25 Metern kaum noch wahrzunehmen.

Durch hel­le und farb­lich auf­fäl­li­ge Klei­dung kön­nen Sie selbst einen Bei­trag zu Ihrer Sicher­heit lei­sten. Reflek­tie­ren­de Mate­ria­li­en oder Acces­soires, bei­spiels­wei­se an Jacken oder Taschen, erhö­hen die Sicht­bar­keit auch schon aus grö­ße­rer Ent­fer­nung deutlich.

Gegen schlech­te Sicht­ver­hält­nis­se – Abblend­licht anschal­ten und Schei­ben freimachen

Ein recht­zei­ti­ges Ein­schal­ten des Abblend­lichts ver­bes­sert nicht nur Ihre eige­ne Sicht auf den Ver­kehr, es macht Sie auch für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer leich­ter wahr­nehm­bar. Ins­be­son­de­re in den Win­ter­mo­na­ten soll­ten Sie das Abblend­licht stets früh­zei­tig anschal­ten. Ver­las­sen Sie sich nicht auf die Auto­ma­tik­funk­ti­on, die­se reicht oft­mals nicht aus. Eben­so wenig das Tag­fahr­licht, das nur die Front, nicht aber die Rück­sei­te Ihres Fahr­zeugs beleuch­tet. Bei Nebel kön­nen Sie ab einer Sicht­wei­te von weni­ger als 50 Metern die Nebel­schluss­leuch­te benutz­ten. Dies führt zu einer bes­se­ren Sicht­bar­keit für den nach­fol­gen­den Ver­kehr und hilft Auf­fahr­un­fäl­le zu ver­mei­den. Über­prü­fen Sie recht­zei­tig die Funk­ti­on und Ein­stel­lung aller Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen an Ihrem Kraft­fahr­zeug und nut­zen Sie die Ange­bo­te der Werk­stät­ten im Rah­men der Beleuchtungswochen.

Eben­falls zu einer guten Sicht kön­nen eis­freie und sau­be­re Schei­ben bei­tra­gen. Ach­ten Sie hier dar­auf, die Schei­ben­wasch­an­la­ge Ihres Fahr­zeugs auf­zu­fül­len und mit dem nöti­gen Frost­schutz zu ver­se­hen. Ent­fer­nen Sie vor dem Los­fah­ren das Eis von allen Schei­ben des Fahr­zeugs und geben Sie sich auf kei­nen Fall nur mit klei­nen „Guck­lö­chern“ zufrie­den. Die somit erheb­lich ein­ge­schränk­te Sicht kann fata­le Unfall­fol­gen nach sich zie­hen. Hal­ten Sie hier­für einen Eis­krat­zer und einen Hand­be­sen zur Ent­fer­nung von Schnee griff­be­reit in Ihrem Fahr­zeug. Bei beschla­ge­nen Schei­ben kann eine gut funk­tio­nie­ren­de Kli­ma­an­la­ge, die der Innen­luft die Feuch­tig­keit ent­zieht, schnell Abhil­fe schaffen.

Stra­ßen­ver­hält­nis­se kön­nen sich rasch ändern

Den­ken Sie gera­de in der Über­gangs­pha­se dar­an, dass sich die Fahr­bahn­ver­hält­nis­se rasch ändern kön­nen. Auf mit Laub bedeck­ten Fahr­bah­nen, bei Näs­se, Frost und Schnee steigt der Brems­weg teil­wei­se erheb­lich und die Boden­haf­tung in Bereich von Kur­ven nimmt deut­lich ab. Um hier gefähr­li­che Situa­tio­nen zu ver­mei­den, soll­ten Sie Ihre Geschwin­dig­keit bei schlech­ten Stra­ßen­ver­hält­nis­sen unbe­dingt anpas­sen. Auch der Sicher­heits­ab­stand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug soll­te ent­spre­chend ange­passt wer­den. Pla­nen Sie für Ihre Fahr­ten grund­sätz­lich etwas mehr Zeit ein, so dass Sie gar nicht erst in Zeit­druck geraten.

Rei­fen­pro­fil­tie­fe reicht nicht immer aus

Über­prü­fen Sie regel­mä­ßig die Rei­fen Ihres Fahr­zeugs und ach­ten Sie dabei auf aus­rei­chen­de Rei­fen­pro­fil­tie­fe. Die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­pro­fil­tie­fe von 1,6 Mil­li­me­tern soll­ten Sie hier aber nicht aus­rei­zen. Bereits ab einer Pro­fil­tie­fe von weni­ger als 4 Mil­li­me­tern beginnt die Haf­tung des Mate­ri­als auf nas­ser Fahr­bahn deut­lich abzu­neh­men. Wer kei­nen Pro­fil­tie­fen­mes­ser zur Hand hat, kann mit dem Sil­ber­rand einer Zwei-Euro-Mün­ze (ent­spricht drei Mil­li­me­tern) Klar­heit über die Pro­fil­tie­fe bekom­men. Pla­nen Sie zudem recht­zei­tig den Wech­sel auf Ihre Win­ter­rei­fen, war­ten Sie nicht bis zum ersten Schnee­fall oder Glatt­eis. So ver­mei­den Sie auch län­ge­re War­te­zei­ten bei den Werk­stät­ten und Reifenhändlern.

Jeder ein­zel­ne Ver­kehrs­teil­neh­mer kann mit bedach­tem Ver­hal­ten, einer umsich­ti­gen Fahr­wei­se sowie einem gut aus­ge­rü­ste­ten Fahr­zeug einen wich­ti­gen Bei­trag zur Ver­mei­dung von Ver­kehrs­un­fäl­len lei­sten und damit wesent­lich zur Ver­kehrs­si­cher­heit beitragen.

Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei wünscht Ihnen stets eine gute und siche­re Fahrt!

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Und wie­der ein­mal fehlt ein unver­zicht­ba­rer Gesichts­punkt. Auf dem Auge scheint (nicht nur) die Poli­zei voll­stän­dig erblin­det zu sein:

    Zwar heißt es ein­gangs noch: „Jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­te sich recht­zei­tig Gedan­ken über die Aus­wir­kun­gen der ungün­sti­ge­ren Licht‑, Wet­ter- und Stra­ßen­ver­hält­nis­se machen und sein Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr dar­an anpas­sen.“ Die kon­kre­ten Ver­hal­tens­rat­schlä­ge indes las­sen eine kla­re, die Vor­ga­ben der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung außer acht las­sen­de Blick­rich­tung erkennen:

    „… der Sicher­heits­ab­stand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug soll­te ent­spre­chend ange­passt wer­den“ – doch die ver­rin­ger­te Erkenn­bar­keit nicht moto­ri­sier­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer mit ange­paß­ter Geschwin­dig­keit zu kom­pen­sie­ren, wird nicht emp­foh­len. Hier wird die Ver­ant­wor­tung allein auf die poten­ti­el­len Unfall­op­fer abge­scho­ben: „Durch hel­le und farb­lich auf­fäl­li­ge Klei­dung kön­nen Sie selbst einen Bei­trag zu Ihrer Sicher­heit leisten.“

    Die StVO bestimmt klar und deut­lich: Es darf nur so schnell gefah­ren wer­den, daß jeder­zeit inner­halb des über­seh­ba­ren Berei­ches ange­hal­ten wer­den kann. Sind also Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer „ab einer Ent­fer­nung von etwa 25 Metern kaum noch wahr­zu­neh­men“, darf der Anhal­te­weg eines Kraft­fahr­zeugs höch­stens 25 m betra­gen. Nach der Faust­for­mel, die wir sei­ner­zeit in der Fahr­schu­le gelernt haben, ergibt das eine unge­fäh­re Geschwin­dig­keit von 35 km/​h – auf sau­be­rer, trocke­ner Fahr­bahn, die in der küh­len Jah­res­zeit eher weni­ger wahr­schein­lich ist.

    Eine inner­ört­li­che Regel­höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h, die nur auf Stra­ßen, deren Aus­bau­zu­stand und angren­zen­de Nut­zun­gen es gestat­ten, schnel­le­res Fah­ren zuzu­las­sen erlaub­te, könn­te das Pro­blem spür­bar ent­schär­fen und die Ver­kehrs­si­cher­heit deut­lich erhö­hen. Die Auf­ent­halts­qua­li­tät sowie die Attrak­ti­vi­tät unmo­to­ri­sier­ter Mobi­li­tät gewän­nen erheblich.