„Mehr Pla­nungs­si­cher­heit für die Indu­strie“: IHK begrüßt Eini­gung über wich­ti­ge Energiegesetze

Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ster Sig­mar Gabri­el hat meh­re­re Streit­punk­te mit der EU-Kom­mis­si­on in Fra­gen des Ener­gie­rechts aus­ge­räumt. Nach der grund­sätz­li­chen Ver­stän­di­gung mit der EU-Wett­be­werbs­kom­mis­si­on ist nun der Weg frei, dass die EU-Kom­mis­si­on auch im offi­zi­el­len Ver­fah­ren grü­nes Licht für die frag­li­chen Geset­zes­vor­ha­ben gebe. August Wag­ner, Vor­sit­zen­der des Umwelt- und Ener­gie­aus­schus­ses der IHK, begrüßt die Eini­gung: „Es ist eine gute Nach­richt, dass es gelun­gen ist sich poli­tisch zu drei zen­tra­len ener­gie­po­li­ti­schen Vor­ha­ben zu ver­stän­di­gen.“ Damit wer­de Pla­nungs­si­cher­heit für Unter­neh­men und die Indu­strie geschaf­fen. Jedoch müs­se die Rati­fi­zie­rung durch das Euro­päi­sche Par­la­ment noch abge­war­tet werden.

Das gilt vor allem für den För­der­teil des Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Geset­zes (KWKG) und den Bestands­schutz für Eigen­ver­sor­ger. „Das sichert die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der strom­in­ten­si­ven Unter­neh­men und damit Arbeits­plät­ze und hoch­wer­ti­ge Beschäf­ti­gung in Deutsch­land“, so Wag­ner. Im Kern umfasst die Eini­gung fol­gen­de Punkte:

Eigen­ver­sor­gung

Grund­sätz­lich bleibt es bei der Frei­stel­lung von der EEG-Umla­ge bei Bestands­an­la­gen. Nach einer sub­stan­zi­el­len Moder­ni­sie­rung oder auch Ersatz (Aus­tausch des Gene­ra­tors) fal­len 20 Pro­zent der EEG-Umla­ge an. Wag­ner: „Posi­tiv zu wer­ten ist, dass nun die Unsi­cher­heit endet und es bei neu­en hoch effi­zi­en­ten KWK-Anla­gen bei einer Bela­stung von 40 Pro­zent der EEG-Umla­ge bleibt. Aller­dings sind in der Umset­zung noch vie­le Fra­gen offen.“

Ent­la­stung ener­gie­in­ten­si­ver Industrien

Die Pri­vi­le­gie­rung der ener­gie­in­ten­si­ven Indu­strie bei der KWKG-Umla­ge wird wie in der soge­nann­ten Beson­de­ren Aus­gleichs­re­ge­lung im EEG 2017 aus­ge­stal­tet: Wer einen Begren­zungs­be­scheid auf der Grund­la­ge des EEG hat, wird auch nach dem KWKG ent­la­stet. „Dies ist eine gute Nach­richt für unse­re ener­gie­in­ten­si­ven Unter­neh­men in Ober­fran­ken. Ohne die­se Ent­la­stung wäre eine Wett­be­werbs­fä­hig­keit in Deutsch­land auf Dau­er nicht mehr gewähr­lei­stet und wür­de womög­lich zu Abwan­de­rung von Betrie­ben ins Aus­land füh­ren“, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Chri­sti Degen.

Kraft-Wär­me-Kopp­lungs-Gesetz (KWK-Gesetz)

Strom­men­gen über 1.000.000 Kilo­watt­stun­den zah­len künf­tig eben­falls den vol­len Satz der KWK-Umla­ge. Aus­nah­men gibt es nur noch für Unter­neh­men, die einen EEG-Begren­zungs­be­scheid besit­zen. Auf vie­le Unter­neh­men kom­men damit erheb­li­che Strom­ko­sten­stei­ge­run­gen zu. Eigen­erzeu­gung soll aus­ge­schlos­sen wer­den, dafür sich aber Anla­gen im Aus­land betei­li­gen kön­nen. Die KWK-För­de­rung wird für Anla­gen zwi­schen 1 und 50 MW aus­ge­schrie­ben. Die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Ermäch­ti­gungs­grund­la­ge wird 2016 ver­ab­schie­det und die erfor­der­li­che Ver­ord­nung zur Umset­zung wird 2017 erlas­sen. „Ein­mal mehr ist vor allem der indu­stri­el­le Mit­tel­stand von ener­gie­recht­li­chen Ände­run­gen betrof­fen. Hier sind deut­li­che Kosten­stei­ge­run­gen zu erwar­ten“, kri­ti­siert Wagner.

Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz 2017

Mit gemein­sa­men Aus­schrei­bun­gen für Wind an Land und Pho­to­vol­ta­ik wer­den tech­no­lo­gie­über­grei­fen­de Aus­schrei­bun­gen gete­stet. Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapa­zi­tät von 400 MW pro Jahr tech­no­lo­gie­neu­tral für Wind­ener­gie an Land und gro­ße Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen aus­ge­schrie­ben. „Dass nun Aus­schrei­bun­gen flä­chen­deckend Ein­zug hal­ten kön­nen, wer­ten wir als posi­tiv“, so Chri­sti Degen.

Alle die­se Maß­nah­men sol­len vor­be­halt­lich der Zustim­mung der Kom­mis­si­on am 1.1.2017 in Kraft treten.