Erste Ermitt­lungs­er­geb­nis­se zum Brand einer Asylbewerberunterkunft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

GÖß­WEIN­STEIN, LKR. FORCH­HEIM. Nach dem ver­hee­ren­den Feu­er in einer Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft am frü­hen Sams­tag­mor­gen in Göß­wein­stein lau­fen die Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg nach wie vor auf Hoch­tou­ren. Mitt­ler­wei­le gelang es den Kri­mi­nal­be­am­ten gemein­sam mit der Staats­an­walt­schaft zwei Tat­ver­däch­ti­ge zu ermit­teln, die den Brand ver­ur­sacht haben dürf­ten. Die zwei Bewoh­ner der Ein­rich­tung hat­ten das Feu­er nach der­zei­ti­gen Erkennt­nis­sen durch unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung glü­hen­der Holz­koh­le im Haus selbst ver­ur­sacht. Die bei­den 18 und 20 Jah­re alten Asyl­be­wer­ber müs­sen sich nun wegen fahr­läs­si­ger Brand­stif­tung straf­recht­lich verantworten.

Bei dem Feu­er am Sams­tag­mor­gen, gegen 01.15 Uhr, brann­te die von acht Asyl­be­wer­bern bewohn­te ehe­ma­li­ge Gast­stät­te voll­stän­dig aus. Es ent­stand ein Sach­scha­den von geschätz­ten 100.000 Euro. Glück­li­cher­wei­se wur­de bei dem Brand nie­mand ver­letzt und alle Bewoh­ner konn­ten das Gebäu­de recht­zei­tig ver­las­sen. Ein Groß­auf­ge­bot an Feu­er­wehr­kräf­ten konn­te ein Über­grei­fen der Flam­men trotz der engen Orts­be­bau­ung auf benach­bar­te Gebäu­de verhindern.

Schwie­ri­ge Ermitt­lun­gen am Brandort

Noch in der Nacht nah­men Kri­mi­nal­be­am­te aus Bam­berg in enger Abspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Bam­berg die Ermitt­lun­gen auf. Ein Sach­ver­stän­di­ger des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes und ein spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ter Spür­hund der Poli­zei unter­stütz­ten die Brand­fahn­der bei ihrer Arbeit. Ver­tre­ter der Staats­an­walt­schaft Bam­berg waren eben­falls am Brand­ort und ord­ne­ten die wei­te­ren Ermitt­lungs­maß­nah­men an. Auf­grund des hohen Zer­stö­rungs­gra­des am aus­ge­brann­ten Wohn­haus sowie der Ein­sturz­ge­fahr gestal­ten sich die Ermitt­lun­gen am Gebäu­de aller­dings schwie­rig. Nach ersten Erkennt­nis­sen der Brand­fahn­der dürf­te das Feu­er in einem Abstell­raum im Erd­ge­schoss aus­ge­bro­chen sein, bevor sich die Flam­men auf die wei­te­ren Räu­me ausbreiteten.

Wider­sprüch­li­che Anga­ben erhär­te­ten Tatverdacht

Meh­re­re Befra­gun­gen der acht Bewoh­ner aus Syri­en und Äthio­pi­en, die auf­grund der Sprach­pro­ble­me nur mit Dol­met­schern mög­lich waren, wur­den von den Kri­mi­nal­be­am­ten im Ver­lauf des Sams­ta­ges durch­ge­führt. Hier­bei räum­ten zwei 18 und 20 Jah­re alte Män­ner aus Syri­en bei ihren Ver­neh­mun­gen ein, dass in der Brand­nacht glü­hen­de Holz­koh­le in dem spä­ter bren­nen­den Wohn­haus ent­sorgt wur­de, wobei die bei­den Asyl­be­wer­ber über die nähe­ren Umstän­de der Brand­ent­ste­hung wider­sprüch­li­che Anga­ben mach­ten. Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se lei­te­te die Staats­an­walt­schaft Bam­berg gegen bei­de Asyl­be­wer­ber ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der fahr­läs­si­gen Brand­stif­tung ein, da bei­de Bewoh­ner durch die unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung der glü­hen­den Holz­koh­le, die sie zum Ent­zün­den einer Was­ser­pfei­fe ver­wen­det hat­ten, den Brand in dem Auf­ent­halts­raum im Erd­ge­schoss ver­ur­sacht haben.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft ergin­gen des­halb gegen die bei­den Syrer am spä­ten Sonn­tag­nach­mit­tag Unter­su­chungs­haft­be­feh­le wegen Ver­dun­ke­lungs- und Flucht­ge­fahr. Mitt­ler­wei­le sit­zen sie in unter­schied­li­chen Justiz­voll­zugs­an­stal­ten ein. Die wei­te­ren umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft dau­ern an.