Kri­po Bay­reuth klärt Ein­brü­che im Stadt­ge­biet Bay­reuth auf

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Nach umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen und dank eines auf­merk­sa­men Zeu­gen konn­ten Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth einen Ein­bruch Anfang August im Mebart­weg auf­klä­ren und zwei Tat­ver­däch­ti­ge fest­neh­men. Auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft erging gegen die bei­den Män­ner aus Bay­reuth Haft­be­fehl. Zudem über­führ­ten die Kri­po­be­am­ten einen der Män­ner auch eines wei­te­ren Ein­bruchs Ende Juni im Stadtgebiet.

Am Abend des 2. August waren die zunächst unbe­kann­ten Täter in das Ein­fa­mi­li­en­haus im Mebart­weg ein­ge­stie­gen, nach­dem sie zuvor die Ter­ras­sen­tür gewalt­sam geöff­net und einen Sach­scha­den von etwa 1.500 Euro ange­rich­tet hat­ten. Wäh­rend einer der Män­ner die Wohn­räu­me nach Wert­ge­gen­stän­den durch­such­te, stand sein Kom­pli­ze vor dem Anwe­sen „Schmie­re“. Die­ser ver­däch­ti­ge Mann fiel einem Zeu­gen in der Nach­bar­schaft auf. Wenig spä­ter ent­ka­men die zwei Ein­bre­cher mit Schmuck im Wert eines hohen drei­stel­li­gen Euro­be­tra­ges. Der Augen­zeu­ge konn­te sich jedoch Aus­se­hen und Beklei­dung der bei­den Män­ner mer­ken und teil­te sei­ne Beob­ach­tun­gen der Poli­zei mit. Eine Fahn­dung nach den Geflüch­te­ten ver­lief zunächst ohne Ergeb­nis. Die fol­gen­den umfas­sen­den Ermitt­lun­gen führ­ten das Fach­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bay­reuth und die Staatsanwaltschaft.

Der glei­che auf­merk­sa­me Zeu­ge erkann­te zwei Tage spä­ter am Don­ners­tag, 4. August, die bei­den Män­ner zufäl­lig in einem Bau­markt in Bay­reuth wie­der und ver­stän­dig­te die Poli­zei, die das Duo kurz dar­auf vor­läu­fig fest­nahm. Im Rah­men der wei­te­ren Ermitt­lun­gen durch­such­ten die Beam­ten auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft auch die Woh­nun­gen der 28 und 35 Jah­re alten Bay­reu­ther. Dabei konn­ten sie in den Zim­mern des älte­ren einen Teil der gestoh­le­nen Schmuck­stücke auf­fin­den, die den Bewoh­nern des Hau­ses im Mebart­weg gehö­ren. Schließ­lich räum­ten die Täter gegen­über den Kri­po­be­am­ten ein, die Tat began­gen zu haben.

Auch der Ein­bruch am 24. Juni in ein Anwe­sen in der Frie­dens­stra­ße konn­ten die Beam­ten des Fach­kom­mis­sa­ri­ats klä­ren. Er geht auf das Kon­to des 28-Jäh­ri­gen, der Geld und Schmuck im Wert eines fünf­stel­li­gen Euro­be­trags erbeu­tet hatte.

Am Frei­tag erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl gegen bei­de Män­ner. Zudem lag gegen den 28-Jäh­ri­gen bereits ein Voll­streckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth zwecks Ver­bü­ßung einer Frei­heits­stra­fe in einem ande­ren Ver­fah­ren vor. Inzwi­schen befin­det sich der Mann in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Der Haft­be­fehl gegen sei­nen 35 Jah­re alten Kom­pli­zen wur­de gegen stren­ge Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt.