Land­kreis Bay­reuth: Umwelt­bo­nus für Elek­tro­au­tos kann ab sofort bean­tragt werden

4000 Euro För­de­rung für den Kauf eines elek­trisch betrie­be­nen Fahr­zeu­ges kön­nen seit dem 2. Juli beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) bean­tragt wer­den. Mit dem soge­nann­ten Umwelt­bo­nus will die Bun­des­re­gie­rung bis zum Jahr 2020 eine Mil­li­on Elek­tro­fahr­zeu­ge auf die Stra­ße bringen.

Bereits jetzt setzt der Land­kreis auf Elek­tro­mo­bi­li­tät – ein rein elek­tri­sches Dienst­au­to sowie zwei E‑Bikes kön­nen von den Mit­ar­bei­tern für Dienst­fahr­ten genutzt werden.

Für Fahr­zeu­ge, die lokal kei­ne CO2 Emis­sio­nen ver­ur­sa­chen, beträgt der Bun­des­zu­schuss 2.000 Euro, zusätz­lich gewährt der Her­stel­ler einen Preis­nach­lass um min­de­stens die glei­che Sum­me (net­to). Aktu­ell trifft dies auf rein elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge sowie Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeu­ge zu.

Für Fahr­zeu­ge mit einem CO2 Aus­stoß unter 50 Gramm pro Kilo­me­ter (z.B. Plug-in Hybrid Fahr­zeu­ge) beträgt der Bun­des­zu­schuss 1.500 Euro und der Her­stel­ler­ra­batt min­de­stens ebensoviel.

Ins­ge­samt kön­nen so 300.000 Fahr­zeu­ge bis zum Jahr 2019 bezu­schusst werden.

Das Antrags­ver­fah­ren ver­läuft zwei­stu­fig: Zunächst ist der Umwelt­bo­nus zusam­men mit dem Kauf- oder Lea­sing­ver­trag über das Online-Por­tal zu bean­tra­gen. Der Käu­fer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwen­dungs­be­scheid, mit dem er auf­ge­for­dert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rech­nung im Antrag­spor­tal hoch­zu­la­den. Sind alle För­der­vor­aus­set­zun­gen nach­ge­wie­sen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Geför­dert wer­den Elek­tro­au­tos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Lea­sing­ver­trag abge­schlos­sen wur­de und die auf der „Liste der för­der­fä­hi­gen Elek­tro­fahr­zeu­ge“ auf­ge­führt sind. Die Liste fin­det man unter http://​tinyurl​.com/​j​c​c​m​6dv.

Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men, Stif­tun­gen, Kör­per­schaf­ten und Ver­ei­ne, auf die ein Neu­fahr­zeug zuge­las­sen wird. Bei Lea­sing­ver­trä­gen ist der Lea­sing­neh­mer antragsberechtigt.

Die Antrag­stel­lung erfolgt aus­schließ­lich online unter https://​fms​.bafa​.de/​B​a​f​a​F​r​a​m​e​/​u​m​w​e​l​t​b​o​nus. Eine Info-Hot­line (Tele­fon: 06196 908‑1009) berät rund um die Antragsstellung.

Aus­bau der E‑Mobilität im Land­kreis Bayreuth

Auch der Land­kreis Bay­reuth will sei­ne Hand­lungs­spiel­räu­me nut­zen, um den Aus­bau der Elek­tro­mo­bi­li­tät vor­an­zu­trei­ben. Ein Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zept soll hier­für die Grund­la­ge bil­den. Mög­lich wird dies durch För­der­mit­tel des Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­ums, die bis zu 80% der Kosten (max. 56.000 Euro) abdecken. Das Kon­zept soll als syste­ma­ti­sche Pla­nungs­ba­sis für kon­kre­te Umset­zungs­maß­nah­men die­nen und soll im März 2017 vor­lie­gen. Geprüft wer­den soll ins­be­son­de­re, in wel­cher Form der Anteil der E‑Mobilität schritt- und stu­fen­wei­se im regio­na­len Ver­kehrs­sy­stem erhöht wer­den kann, inwie­weit bestehen­de Fuhr­parks im kom­mu­na­len Bereich, aber auch der ÖPNV auf E‑Mobilität umge­rü­stet und wie Car-Sha­ring-Pro­jek­te auf der Basis der E‑Mobilität im Land­kreis zum Ein­satz kom­men können.