Stel­lung­nah­me der Stadt Bay­reuth zum Sicher­heits­kon­zept für die Bay­reu­ther Festspiele

Mit der suk­zes­si­ven Umset­zung des Sicher­heits­kon­zep­tes für die dies­jäh­ri­gen Richard-Wag­ner-Fest­spie­le in Bay­reuth hat eine kri­ti­sche öffent­li­che Dis­kus­si­on um die Not­wen­dig­keit der damit ver­bun­de­nen Maß­nah­men begon­nen, zu der die Stadt Bay­reuth in einer Erklä­rung Stel­lung nimmt.

Die Stadt Bay­reuth stellt in ihrer Pres­se­mit­tei­lung klar, dass die von der Lei­tung der Bay­reu­ther Fest­spie­le inzwi­schen in die Wege gelei­te­ten Maß­nah­men weder von der zeit­li­chen Abfol­ge her noch in ihren Details von der Stadt­ver­wal­tung ange­ord­net wur­den. Dies gilt auch für die aktu­el­le Bewa­chung des Fest­spiel­hau­ses durch pri­va­te Sicher­heits­kräf­te, die laut Medi­en­be­rich­ten auch von Mit­ar­bei­tern des Fest­spiel­hau­ses sel­ber kri­ti­siert wird. Sie wur­de in die­ser Form mit der Stadt im Vor­feld nicht abge­stimmt und sie wird, jeden­falls zum jet­zi­gen Zeit­punkt, von der Stadt als in die­ser Form nicht erfor­der­lich und nur kosten­trei­bend ange­se­hen. Ver­an­lasst wur­de dies allein von der Geschäftsführung.

Die Stadt Bay­reuth weist in die­sem Zusam­men­hang noch­mals nach­drück­lich dar­auf hin, dass der von der Stadt mit Blick auf die dies­jäh­ri­gen Fest­spie­le erlas­se­ne Bescheid zwar die For­de­rung nach einem abge­stuf­ten Sicher­heits­kon­zept beinhal­tet, Detail­maß­nah­men wur­den dar­in aber nicht ange­ord­net. Dabei war allen Ver­ant­wort­li­chen von Anfang an klar, dass es eine blo­ße Selbst­ver­ständ­lich­keit ist, für eine Ver­an­stal­tung wie die Fest­spie­le ein Sicher­heits­kon­zept zu ent­wickeln. Im Hin­blick auf die abstrak­te Gefähr­dungs­la­ge war eben­so allen klar, dass das jet­zi­ge Sicher­heits­kon­zept anspruchs­vol­ler sein muss, als in den Jah­ren zuvor.

Die Stadt weist in ihrer Stel­lung­nah­me dar­auf hin, dass der erste Vor­stoß in Sachen Sicher­heits­kon­zept allein von Sei­ten der Fest­spiel­lei­tung und nicht, wie eben­falls irre­füh­rend immer wie­der in den Medi­en berich­tet, sei­tens der Sicher­heits­be­hör­den erfolg­te. So wur­de die Stadt Bay­reuth im Vor­feld von der Geschäfts­füh­rung gebe­ten, einen ent­spre­chen­den Auf­la­gen­be­scheid zu erlassen.

Abschlie­ßend weist die Stadt Bay­reuth dar­auf hin, dass der erlas­se­ne Bescheid nun­mehr bestands­kräf­tig ist. Eine von der Geschäfts­füh­rung erho­be­ne Kla­ge wur­de inzwi­schen für erle­digt erklärt. Sämt­li­che durch den Rechts­streit ent­stan­de­nen Kosten wer­den von der Fest­spie­le GmbH über­nom­men. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth stellt im Übri­gen klar, dass die­se Kosten­über­nah­me auch bil­li­gem Ermes­sen ent­spre­che, da die Kla­ge nach sum­ma­ri­scher Prü­fung wohl kei­ner­lei Aus­sicht auf Erfolg gehabt hätte.