Land­rats­amt Bay­reuth: Kei­ne hei­ße Asche in die Mülltonne

Gera­de in der ange­hen­den Grill­sai­son fällt ver­mehrt Asche an. Kor­rekt ent­sorgt wird die­se über die Rest­müll­ton­ne – aber erst wenn sie voll­stän­dig erkal­tet ist. Kip­pen Sie nie­mals hei­ße Asche in die Müll­ton­ne oder son­sti­ge brenn­ba­re Behäl­ter. Denn äußer­lich erkal­te­te Grill­koh­le kann im Inne­ren noch nach­glü­hen und so zur Ent­zün­dung des Ton­nen­in­hal­tes oder sogar zu Brän­den in den Müll­fahr­zeu­gen oder im Bun­ker der Müll­um­la­de­sta­ti­on führen.

Das Land­rats­amt Bay­reuth bit­tet daher, sorg­sam dar­auf zu ach­ten, dass die Grill­koh­le tat­säch­lich voll­stän­dig aus­ge­glüht ist, ehe sie in die Rest­müll­ton­ne gege­ben wird. Am besten lässt man die Asche zunächst in einem Metall­ei­mer mit Deckel unter Luft­ab­schluss für ein paar Tage rest­los aus­küh­len, bevor man sie in einen Müll­beu­tel oder einer Pla­stik­tü­te ver­packt in den Rest­müll gibt.

Wegen des mög­li­chen Schad­stoff­ge­hal­tes darf Koh­len- oder Holz­asche übri­gens nicht in die Bio­ton­ne gege­ben wer­den, da Schwermetall‑, Bor- und Chlo­rid­kon­zen­tra­tio­nen zu einer Beein­träch­ti­gung der Kom­post­qua­li­tät füh­ren können.