Staats­schutz ermit­telt gegen Buchhändlerin

Symbolbild Polizei

LKR. FORCH­HEIM. Wegen Ver­dachts der Straf­tat­be­stän­de „Ver­wen­den von Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Orga­ni­sa­tio­nen“ und „Volks­ver­het­zung“ wur­de am Mitt­woch das Anwe­sen einer Buch­händ­le­rin durch­sucht. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg und das Fach­kom­mis­sa­ri­at für Staats­schutz der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg ermitteln.

Wie der Staats­an­walt­schaft Bam­berg vor kur­zem bekannt wur­de, bewarb die Buch­händ­le­rin über das Inter­net die Ori­gi­nal­fas­sung „Mein Kampf“. Die Staats­an­walt­schaft bean­trag­te umge­hend einen Durch­su­chungs­be­schluss für das Wohn­an­we­sen der Frau im Land­kreis Forch­heim. Bei der Durch­su­chung in den Nach­mit­tags­stun­den stell­ten die Beam­ten des Fach­kom­mis­sa­ri­ats unter ande­rem Bestell­li­sten und Hard­ware sicher.

Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den in Sach­sen, wo sich der Sitz des her­aus­ge­ben­den Ver­lags befin­det, wur­den über die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se in Kennt­nis gesetzt. Die Ermitt­lun­gen von Staats­an­walt­schaft Bam­berg und der Kri­mi­nal­po­li­zei dau­ern an.