FCE Bam­berg arbei­tet nach wie vor an Rettung

Nach wie vor kämpft der FC Ein­tracht Bam­berg 2010 – etwa gut einen Monat nach dem gestell­ten Antrag auf Insol­venz – um die Ret­tung des Ver­eins. Jörg Schmal­fuß, seit Anfang März Inte­rims­vor­sit­zen­der, führt nach wie vor nahe­zu täg­lich Gesprä­che, um den FCE trotz ange­spann­ter wirt­schaft­li­cher Lage in eine Zukunft füh­ren zu kön­nen. „Seit dem Insol­venz­an­trag vom 29. März arbei­ten vie­le ehren­amt­li­che Hel­fer aus meh­re­ren Abtei­lun­gen an der Sta­bi­li­sa­ti­on der Basis und ver­fol­gen alle mög­li­chen Plä­ne, um unse­ren 800 Mit­glie­der zäh­len­den Ver­ein eine Zukunft zu geben“, so der 30-Jäh­ri­ge, dem ein sau­be­res Insol­venz­ver­fah­ren als ein­zigst mög­li­che Vari­an­te erscheint.

„Lang­sam gera­ten wir unter Zeitdruck“

Der Sport­öko­nom blickt daher nach vor­ne: „Wie bereits öffent­lich kom­mu­ni­ziert, benö­ti­gen wir für die Eröff­nung des Ver­fah­rens inklu­si­ve Insol­venz­quo­te und Erhalt des Ver­eins- und Spiel­be­triebs bis zum Sai­son­ende eine Sum­me von rund 80.000 Euro. Bis­her sind Gel­der ein­ge­gan­gen, dar­über sind wir im Ver­ein sehr sehr dank­bar. Aller­dings reicht die­se Sum­me nicht aus, um das Ver­fah­ren ein­zu­lei­ten und dem Ver­ein eine Zukunft zu ermög­li­chen. Auf jeden Fall sehen wir nach wie vor eine Mög­lich­keit, den FC Ein­tracht Bam­berg zu ret­ten und somit den Mit­glie­dern wei­ter­hin eine sport­li­che Hei­mat zu geben. Nicht ver­ges­sen dür­fen wir die über 400 Kin­der, die im Ver­ein Fuß­ball spie­len. Aller­dings ste­hen wir bei der Ent­schei­dung über eine Eröff­nung oder Ableh­nung unse­res Insol­venz­an­tra­ges und der damit ver­bun­de­nen Pla­nungs­si­cher­heit jetzt unter extre­men Zeit­druck.“ Der Vor­sit­zen­de wirbt daher noch ein­mal um Unter­stüt­zung, kann sich jedoch auch gut in die Gefühls­welt poten­ti­el­ler Geld­ge­ber ver­set­zen: „Wir wis­sen, dass es vie­len Leu­ten schwer fällt, Ver­trau­en zu schen­ken. Dafür ist in den letz­ten Jah­ren zuviel Por­zel­lan zer­schla­gen wor­den. Als Geschäfts­lei­ter zwei­er Unter­neh­men weiß ich nur zu gut, dass man hart arbei­ten muss, um Geld zu ver­die­nen. Aber wir kämp­fen, solan­ge es eine reel­le Mög­lich­keit gibt, den Ver­ein zu ret­ten. Und die gibt es.“

Treu­hand­kon­to für Geld­ge­ber ein­ge­rich­tet – „Wol­len kein Geld verbrennen“

Beson­ders wich­tig ist Jörg Schmal­fuß, dass Geld­ge­ber kei­ne Angst haben müs­sen, Geld in den Ver­ein zu inve­stie­ren, das dann mög­li­cher­wei­se wegen einer Insol­venz doch ver­lo­ren ist und der Ver­ein von der Bild­cä­che ver­schwin­det. „Wir haben ein Treu­hand­kon­to ein­ge­rich­tet, das von einem Rechts­an­walt ver­wal­tet wird. Die Gel­der wer­den jetzt nicht ange­rührt und nur dann ver­wen­det, wenn es deeni­tiv wei­ter­geht. Somit ver­bren­nen wir kein Geld. Soll­te es kei­ne Ret­tung geben, erhal­ten die Geld­ge­ber ihre Geld zurück. Nach Rück­spra­che mit dem vom Gericht bestell­ten Gut­ach­ter, der wohl auch als Insol­venz­ver­wal­ter fun­gie­ren wird, ist die­se Vor­ge­hens­wei­se recht­lich kor­rekt.“ Dass die­se Gel­der schon jetzt zur Beglei­chung von Ver­bind­lich­kei­ten ver­wen­det wer­den, sei so Jörg Schmal­fuß dem Grun­de nach sehr wün­schens­wert und vor allem mora­lisch abso­lut rich­tig, „das ist für uns kei­ne Fra­ge. Recht­lich gese­hen geht das jedoch nicht. Dar­auf wur­den wir ein­dring­lich hin­ge­wie­sen. Wür­den wir dies tun, wür­den wir rechts­wid­rig han­deln. Der Insol­venz­ver­al­ter wür­de sich das Geld wie­der zurück­ho­len und die Gläu­bi­ger hät­ten dann nichts davon. So ist nun mal die Rechtslage.“

Insol­venz­an­trag war unver­meid­bar – „Gut­ach­ter hat dies bestätigt“

Jörg Schmal­fuß nimmt Mel­dun­gen und Kom­men­ta­re, die vor allem auf Online­por­ta­le zu lesen sind, zum Anlass, erneut auf die Fak­ten hin­zu­wei­sen: „Uns allen ist durch­aus bewusst, dass es Men­schen gibt, die durch das Insol­venz­ver­fah­ren auf Geld ver­zich­ten müs­sen. Das ist bedau­er­lich, aber nun mal nicht zu vemei­den, zumal die neue Vor­stand­schaft das nicht zu ver­ant­wor­ten hat. Zusam­men mit mei­nen neu in den Vor­stand gewäh­len Kol­le­gen habe ich nach der Neu­wahl Ende Dezem­ber eine Bestands­auf­nah­me gemacht und fest­ge­stellt, dass die bestehen­den Ver­bind­lich­kei­ten und die bis zum 30. Juni anfal­len­den Aus­ga­ben durch Ein­nah­men bei wei­tem nicht abge­deckt sind. War­um das so ist, kann und will ich nicht beur­tei­len, das steht mir nicht zu. Wir hal­ten uns an die Fak­ten, die wir vor­ge­fun­den haben. Und die erga­ben, dass der Insol­venz­an­trag unver­meid­bar war. Dies hat uns auch der vom Gericht bestell­te Gut­ach­ter klar und deut­lich bestä­tigt. Die jet­zi­ge Vor­stand­schaft hat sich somit nichts vorzuwerfen.“