Bay­reuth: Regie­rung von Ober­fran­ken geneh­migt städ­ti­schen Haus­halt 2016

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat den vom Stadt­rat im Febru­ar ver­ab­schie­de­ten Haus­halts­plan 2016 rechts­auf­sicht­lich geneh­migt. Die Haus­halts­ge­neh­mi­gung ist, wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, mit Auf­la­gen ver­bun­den. Ober­bür­ger­mei­ste­rin Bri­git­te Merk-Erbe hat die Vor­sit­zen­den der Stadt­rats­frak­tio­nen und die bei­den Bür­ger­mei­ster hier­über am heu­ti­gen Mon­tag­abend (2. Mai 2016) im Rat­haus informiert.

Ihre Haus­halts­ge­neh­mi­gung ver­bin­det die Regie­rung unter ande­rem mit der Auf­la­ge, etwa­ige über- oder außer­plan­mä­ßi­ge Ein­nah­men, die sich im Voll­zug des Haus­halts erge­ben, vor­ran­gig zur Finan­zie­rung der im lau­fen­den Etat vor­ge­se­hen Inve­sti­tio­nen zu ver­wen­den, um den Kre­dit­be­darf der Stadt und damit den Schul­den­stand zu redu­zie­ren. Die vom Stadt­rat bei den dies­jäh­ri­gen Etat­be­ra­tun­gen beschlos­se­ne Sen­kung von Gewer­be- und Grund­steu­er ist spä­te­stens zum Beginn des kom­men­den Jah­res zu über­prü­fen. Wei­te­re frei­wil­li­ge Lei­stun­gen dür­fen erst dann ver­an­schlagt und ver­aus­gabt wer­den, wenn das Ziel eines aus­ge­gli­che­nen Ergeb­nis­haus­halts erreicht ist.

Die Regie­rung for­dert wei­ter­hin eine rea­li­täts­na­he Ver­an­schla­gung städ­ti­scher Inve­sti­tio­nen. Nur sol­che Ein­nah­men und Aus­ga­ben dürf­ten im Haus­halts­plan ver­an­schlagt wer­den, die dann auch tat­säch­lich im jewei­li­gen Jahr kas­sen­wirk­sam werden.

Außer­dem wird die Stadt dazu ver­pflich­tet, mit der Vor­la­ge des Haus­hal­tes 2017 ein Haus­halts­kon­so­li­die­rungs­kon­zept ein­zu­rei­chen. Das vom Stadt­rat zu beschlie­ßen­de Kon­zept soll Ein­spar­po­ten­tia­le auf­zei­gen, die geeig­net sind, einem wei­te­ren Anstieg der Schul­den, wie er in der mit­tel­fri­sti­gen Finanz­pla­nung für die kom­men­den drei Jah­re pro­gno­sti­ziert wird, vor­zu­beu­gen. Bay­reuth ist die letz­te kreis­freie Stadt in Ober­fran­ken, der ein sol­ches Kon­so­li­die­rungs­kon­zept auf­er­legt wird.