Land­kreis Bay­reuth: Hel­fer in Feld und Flur gesucht

Die bei­den im Land­kreis täti­gen Land­schafts­pfle­ge­ver­bän­de mit Sitz in Wei­den­berg und Peg­nitz sowie die unte­re Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Bay­reuth suchen Inter­es­sen­ten, vor­ran­gig land- und forst­wirt­schaft­li­che Betrie­be, für die land­wirt­schaft­li­che Bewirt­schaf­tung bzw. die Pfle­ge von Biotopflächen.

Mahd von Wiesen

Für die Mahd von Wie­sen sol­len vor­ran­gig Bewirt­schaf­tungs­ver­trä­ge mit fünf­jäh­ri­ger Lauf­zeit nach dem Bay­er. Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm abge­schlos­sen werden.

Die jähr­li­chen Bewirt­schaf­tungs­prä­mi­en rich­ten sich ähn­lich wie im Kul­tur­land­schafts­pro­gramm nach Art der ver­ein­bar­ten und natur­schutz­fach­lich erfor­der­li­chen Bewirt­schaf­tungs­wei­se, wie zum Bei­spiel dem Mäh­zeit­punkt. Neben die­ser Prä­mie kön­nen die Bewirt­schaf­ter noch die so genann­te Aus­gleichs­zu­la­ge beantragen.

In beson­de­ren Fäl­len ist auch eine Abrech­nung nach tat­säch­li­chem Auf­wand (Arbeits­zeit, Maschi­nen­ko­sten) mög­lich. Dabei ori­en­tiert man sich zwar an den Sät­zen der Maschi­nen­rin­ge; die Ent­loh­nung bleibt aber frei verhandelbar.

Die betrof­fe­nen Wie­sen müs­sen ein- bis zwei­mal im Jahr gemäht und das Mäh­gut ver­wer­tet werden.

Bei den Bio­top­flä­chen han­delt es sich über­wie­gend um feuch­te bis extrem nas­se „Streu­wie­sen“, bis­wei­len auch um sehr trocken-mage­re Flä­chen teil­wei­se in Hang­la­ge. Eini­ge der Wie­sen sind nicht oder nur teil­wei­se mit dem Schlep­per zu befah­ren. Oft­mals sind „Bewirt­schaf­tungs­hin­der­nis­se“, wie Gehöl­ze, Grä­ben oder gro­ße Stei­ne, in den Flä­chen ent­hal­ten. Das Mäh­gut kann in aller Regel nicht als Fut­ter ver­wer­tet wer­den, son­dern nur als Ein­streu oder Kom­post Ver­wen­dung finden.

Der Gesamt­um­fang der Pfle­ge­flä­chen beträgt ca. 90 Hekt­ar und ist auf rund 110 Ein­zel­flä­chen mit einer jewei­li­gen Grö­ße zwi­schen 0,05 und etwa 3 Hekt­ar nahe­zu über den gan­zen Land­kreis ver­teilt. Aller­dings bestehen deut­li­che Schwer­punk­te im Fich­tel­ge­bir­ge und der Frän­ki­schen Schweiz.

Ent­bu­schung von Magerhängen

Wei­te­re immer wie­der anfal­len­de Arbei­ten umfas­sen die Ent­bu­schung von Wachol­der­hai­den und Schaf­hu­tun­gen oder auch Hecken­pfle­ge, Wald­ar­bei­ten, Gra­ben­räu­mung und Ähnliches.

Hilf­reich für Inter­es­sen­ten sind zeit­lich fle­xi­ble Ein­satz­fä­hig­keit, spe­zi­el­le Erfah­rung, beson­de­re Fach- und Orts­kennt­nis­se sowie Spezialgeräte.

Inter­es­sen­ten, die sich noch nicht haben regi­strie­ren las­sen oder bis­her noch nicht in der Bio­top- und Land­schafts­pfle­ge tätig waren, wer­den gebe­ten, sich bis zum 31.05.2016 mit der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Bay­reuth unter Tel. 0921 / 728- 291 in Ver­bin­dung zu set­zen, um nähe­re Ein­zel­hei­ten zu erfragen.