Sper­rung der Kreis­stra­ße BA 27 zwi­schen Sei­gen­dorf und Ketschendorf

Der Land­kreis Bam­berg beab­sich­tigt, die Sanie­rung der Kreis­stra­ße BA 27 zwi­schen Sei­gen­dorf und Ket­schen­dorf durchzuführen.

Die Bau­maß­nah­me kann nur unter Voll­sper­rung des öffent­li­chen Durch­gangs-ver­kehrs abge­wickelt wer­den. Hier­für muss die Kreis­stra­ße BA 27 zwi­schen Sei­gen­dorf und Ket­schen­dorf ab Mon­tag, 25. April 2016 bis vor­aus­sicht­lich 29. Juli 2016 gesperrt werden.

Die Maß­nah­me umfasst eine Ober­bau­ver­stär­kung auf der frei­en Strecke der Kreis­stra­ße sowie einen Decken­bau mit Erneue­rung der Rand­ein­fas­sun­gen in der Orts­durch­fahrt Sei­gen­dorf und am Orts­ein­gang von Ket­schen­dorf. Die Ein­mün­dungs­be­rei­che an den Bau­en­den, sowohl in die St 2210 in Sei­gen­dorf, als auch der GVS nach But­ten­heim in Ket­schen­dorf blei­ben unangetastet.

Die Umlei­tung für den öffent­li­chen Ver­kehr führt über die St 2210 – But­ten­heim und die Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ße But­ten­heim (Rote Müh­le) – Ket­schen­dorf und umgekehrt.

Die Zufahrt zum Kom­post­platz But­ten­heim kann über den rück­wär­tig gele­ge­nen Wirt­schafts­weg von der Staats­stra­ße 2210 (zwi­schen Sei­gen­dorf und But­ten­heim) her­kom­mend erfolgen.

Um Ver­ständ­nis und Beach­tung wird gebeten.