Mecha­ni­sche Bekämp­fung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners ent­lang der Auto­bah­nen in Nordbayern

Die Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern lässt zum Schutz der Ver­kehrs­teil­neh­mer und der Bedien­ste­ten des Auto­bahn­be­triebs­dien­stes im Jahr 2016 die gesund­heits­ge­fähr­den­den Rau­pen des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners in den befal­le­nen Berei­chen mecha­nisch bekämpfen.

Auf­grund der in den letz­ten Jah­ren durch die Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern durch­ge­führ­ten Bekämp­fungs­maß­nah­men, ist die Gefahr des Auf­tre­tens und Aus­brei­tens des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners in den Berei­chen der nord­baye­ri­schen Auto­bah­nen und Park­plät­ze gegen­über den Vor­jah­ren deut­lich redu­ziert. Die Bekämp­fung auf mecha­ni­schem Weg ist somit in die­sem Jahr zur Ver­mei­dung von Gefah­ren ausreichend.

Das Absam­meln der Nest­ge­spin­ste von Eichen­pro­zes­si­ons­spin­nern wird im Bereich der Auto­bahn­di­rek­ti­on Nord­bay­ern nach dem Ver­pup­pen der Fal­ter durch Spe­zi­al­fir­men erfol­gen und soll bis cir­ca Ende Juni/​Mit­te Juli abge­schlos­sen sein.

Da der Zeit­punkt für die Ver­pup­pung der Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner­rau­pen wit­te­rungs­ab­hän­gig ist, kön­nen die genau­en Ter­mi­ne für das Absam­meln der ver­pupp­ten Rau­pen erst cir­ca Mit­te Mai bekannt gege­ben werden.

Über die genau­en Zeit­räu­me und die Berei­che, in denen die Abpflück­ak­ti­on durch­ge­führt wird, ergeht noch eine geson­der­te Pressemitteilung.

Die eigent­li­che Gefähr­dung durch den Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ner geht nicht vom Fal­ter selbst, son­dern von sei­nen Rau­pen aus, die „Brenn­haa­re“ aus­bil­den. Die­se Brenn­haa­re kön­nen bei Kon­takt hef­ti­ge Haut­re­ak­tio­nen und gefähr­li­che Schleim­haut­rei­zun­gen und beim Ein­at­men zum Teil schwer­wie­gen­de Beein­träch­ti­gun­gen der Atem­we­ge her­vor­ru­fen. Eine Gefähr­dung ist dabei sowohl für die Ver­kehrs­teil­neh­mer gege­ben, die zum Bei­spiel mit Eichen über­stan­de­ne Park­plät­ze zum Rasten benut­zen, als auch für die Mit­ar­bei­ter des Betriebs­dien­stes oder von Fir­men, die bei Arbei­ten im Stra­ßen­be­gleit­grün und auf den Park­plät­zen immer wie­der mit den Brenn­haa­ren in Berüh­rung kommen.