Bam­ber­ger Alli­anz: „Sam­mel-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Flüchtlinge“

Was pas­siert, wenn ein Flücht­ling (Asyl­be­wer­ber) mit dem Fahr­rad in ein Auto fährt? Unab­hän­gig von einem mög­li­chen Per­so­nen­scha­den, der vom deut­schen Gesund­heits­sy­stem auf­ge­fan­gen wird, kann das für den Unfall­ge­schä­dig­ten teu­er zu ste­hen kom­men. Für den Rad­ler mag es glimpf­lich aus­ge­hen, doch wer begleicht den ent­stan­de­nen Sach­scha­den? Der Flücht­ling besitzt kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ist nicht ver­si­chert und müss­te den Scha­den aus eige­ner Tasche zah­len. Das Geld dafür hat er jedoch nicht.

Die bei­den Stadt­rä­te Ursu­la Red­ler und Micha­el Bosch (Bam­ber­ger Alli­anz) haben an Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke geschrie­ben und dar­um gebe­ten, sich um die­sen Sach­ver­halt zu küm­mern. Sie begrün­den ihre Initia­ti­ve damit, dass nach Ver­laut­ba­run­gen ver­schie­de­ner Medi­en in den ver­gan­ge­nen Mona­ten in Deutsch­land Auto­fah­rer mehr­mals auf ihren Kosten sit­zen geblie­ben sind, nach­dem es bei Unfäl­len mit Betei­li­gung von Flücht­lin­gen zu Blech­schä­den ver­ur­sacht haben.

Red­ler und Bosch stel­len fest, dass in Bam­berg rela­tiv vie­le Asyl­be­wer­ber mit dem Fahr­rad fah­ren. „Die­se Zahl wird sich auf­grund des wär­me­ren Wet­ters noch erhö­hen; zudem hal­ten sich auf­grund der Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tung (ARE) haupt­säch­lich jun­ge Män­ner im Stadt­be­reich auf.“

Das Pro­blem sei mitt­ler­wei­le bekannt, und es stellt sich immer häu­fi­ger die Fra­ge, wer für sol­che typi­schen Haft­pflicht­schä­den auf­kommt. Bei den Kom­mu­nen gebe es unter­schied­li­che Lini­en dazu. Man­che ver­si­chern ihre neu­en Mit­bür­ger, ande­re nicht.

Die bei­den Stadt­rä­te schlie­ßen aus, dass die Stadt Bam­berg eine sol­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Asyl­be­wer­ber abschlie­ßen und die Kosten dafür über­neh­men muss. Die hohe Zahl an Flücht­lin­gen in Bam­berg sei wesent­lich auf die Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tung (ARE II) im Bam­ber­ger Osten zurück­zu­füh­ren. Die­se Ein­rich­tung kam auf Wunsch der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung und dem beson­de­ren Ent­ge­gen­kom­men der Stadt Bam­berg zustan­de. In Bay­ern gibt es neben Bam­berg nur noch in Man­ching eine sol­che ARE. „Wir mei­nen des­halb, dass der Frei­staat Bay­ern für eine Sam­mel-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Flücht­lin­ge auf­kom­men soll­te“, schrei­ben Red­ler und Bosch.

Des­halb soll­te die Stadt Bam­berg an die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung mit der Auf­for­de­rung her­an­tre­ten, „zur Min­de­rung von Unfall­fol­ge-Schä­di­gun­gen bei Betei­li­gung von Flücht­lin­gen an Unfäl­len, eine Sam­mel-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Flücht­lin­ge abzu­schlie­ßen. Auf­grund der beson­de­ren Situa­ti­on soll­te das zwin­gend für die bei­den Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tun­gen in Man­ching (ARE I) und Bam­berg (ARE II) gesche­hen. Die Kosten über­nimmt der Frei­staat Bayern“.