MdB Anet­te Kram­me bezeich­net Schlie­ßung der Höhen­kli­nik Bischofs­grün als nicht nachvollziehbar

„Bedarf nach zwei Stand­or­ten ist vorhanden“

Als schwe­ren Schlag für Bischofs­grün bezeich­net die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me aus Bay­reuth die Ent­schei­dung der DRV Nord­bay­ern, den Reha­kli­nik­stand­ort Bischofs­grün Höhen­kli­nik auf­zu­lö­sen und die Reha­maß­nah­men in einem künf­ti­gen Neu­bau in Bay­reuth zu konzentrieren.

„Für mich ist die­se Ent­schei­dung nicht nach­voll­zieh­bar. Die Höhen­kli­nik kann prak­tisch kei­ne wei­te­ren Pati­en­ten auf­neh­men, da sie zu 99,4 Pro­zent voll belegt ist. Es gibt Bedarf für bei­de Stand­or­te. Daher ist die geplan­te Schlie­ßung nicht erforderlich“.

Ins­be­son­de­re die demo­gra­fi­sche Ent­wick­lung recht­fer­ti­ge den Erhalt bei­der Kli­ni­ken, so Kram­me. „Wir wer­den immer älter und bei den Jün­ge­ren steigt die Arbeits­be­la­stung. Es ist des­halb davon aus­zu­ge­hen, dass der Bedarf nach Reha-Plät­zen in den bei­den Kli­ni­ken in Zukunft sogar noch wei­ter stei­gen wird.“

Auch struk­tur­po­li­tisch kön­ne man eine sol­che Ent­schei­dung nicht hin­neh­men. „Für Bischofs­grün und das gesam­te Fich­tel­ge­bir­ge ist die Höhen­kli­nik von gro­ßer Bedeu­tung. Die Bele­gung der Kli­nik führt zu Anschluss­be­le­gun­gen in den Hotels und Feri­en­woh­nun­gen, bei­spiels­wei­se durch Angehörige.

Die struk­tur­po­li­ti­sche Bedeu­tung der Höhen­kli­nik und der unbe­streit­bar vor­han­de­ne Bedarf nach Reha­plät­zen müs­se nun im baye­ri­schen Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um Gehör finden.

„Ich bin über­zeugt davon, dass das letz­te Wort noch nicht gespro­chen ist. Ich bin auch gespannt auf die Beur­tei­lung die­ses Beschlus­ses durch den Bun­des­rech­nungs­hof“, so Kramme.