Kli­nik Frän­ki­sche Schweiz: Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss stimmt Ein­rich­tung der Psy­cho­so­ma­tik zu

Mit Schrei­ben vom 21.03.2016 hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um infor­miert, dass nun auch der Baye­ri­sche Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss der Ein­rich­tung einer Psy­cho­so­ma­ti­schen Abtei­lung an der Kli­nik Frän­ki­sche Schweiz zuge­stimmt hat. Die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen für die Ein­rich­tung der Abtei­lung in der Kli­nik Frän­ki­sche Schweiz in Eber­mann­stadt sind damit erfüllt.

Die Kli­nik Frän­kisch Schweiz hat mit Antrag vom 20.08.2013 die Auf­nah­me der Fach­rich­tung Psy­cho­so­ma­ti­sche Medi­zin und Psy­cho­the­ra­pie (PSO) mit 36 Bet­ten bean­tragt. Der Medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen hat am 16.02.2016 dem Kon­zept für die zukünf­ti­ge Abtei­lung zuge­stimmt. Für die Auf­nah­me in den Kran­ken­haus­plan des Frei­staa­tes Bay­ern muss­te noch der Kran­ken­haus­pla­nungs­aus­schuss zustim­men. Die­ser stimm­te jetzt der Enrich­tung von zunächst 18 Bet­ten der Fach­rich­tung PSO zu. Bei ent­spre­chen­der Aus­la­stung steht auch der Ver­grö­ße­rung auf 36 Bet­ten nichts ent­ge­gen. Bei den 18 Bet­ten han­delt es sich nicht um eine Erwei­te­rung, son­dern um eine Umwand­lung von bis­her inter­ni­sti­schen Betten.

Land­rat Her­mann Ulm zeigt sich erleich­tert über den Brief aus Mün­chen: „Ich bin froh, dass damit die Grund­vor­aus­set­zun­gen für die Fusi­on ste­hen. Die Unsi­cher­heit für die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen ist damit beseitigt.“

Die Ein­rich­tung der Psy­cho­so­ma­ti­schen Abtei­lung ist ein Grund­pfei­ler des neu­en medi­zi­ni­schen Gesamt­kon­zep­tes, auf dem die Fusi­on der Kli­ni­ken Forch­heim und Eber­mann­stadt basie­ren soll. Im näch­sten Schritt muss das erfor­der­li­che Per­so­nal für die neue Abtei­lung gefun­den wer­den. Bau­li­che Ände­run­gen sind für die neue Abtei­lung nicht notwendig.