Neu­es Mei­ster-BAföG bie­tet grö­ße­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Weiterbildungssteilnehmer

Symbolbild Bildung

Lebens­lan­ges Ler­nen wird preiswerter

Fach- und Füh­rungs­kräf­te­nach­wuchs wird drin­gend gesucht. Allein in Ober­fran­ken feh­len der­zeit rund 15.000 beruf­lich qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te. Und auf­grund des demo­gra­fi­schen Wan­dels suchen in den kom­men­den Jah­ren immer mehr Seni­or­chefs einen Nach­fol­ger für ihr Unter­neh­men. „Lebens­lan­ges Ler­nen ist oft­mals der Schlüs­sel zum beruf­li­chen Auf­stieg. Und für alle Wei­ter­bil­dungs­in­ter­es­sier­ten gibt es jetzt gute Nach­rich­ten“, freut sich IHK-Prä­si­dent Heri­bert Trunk.

Denn ab dem 1. August 2016 wird bes­ser unter­stützt, wer sich im dua­len System bei der IHK bis hin zum Geprüf­ten Indu­strie­mei­ster, zum Geprüf­ten Wirt­schafts­fach­wirt, Tech­ni­schen Fach­wirt, Han­dels­fach­wirt, Bilanz­buch­hal­ter oder Fach­kauf­mann oder auch zum Geprüf­ten Betriebs­wirt oder Tech­ni­schen Betriebs­wirt fort­bil­den möch­te. Der Bun­des­tag hat eine Geset­zes­no­vel­le beschlossen.

„Das Ziel der Bun­des­re­gie­rung ist, Hemm­schwel­len in punc­to Auf­stiegs­fort­bil­dung abzu­bau­en. Dabei hat sie vor allem Men­schen mit Fami­lie sowie Allein­er­zie­hen­de im Fokus“, erläu­tert IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Chri­sti Degen. Aber auch für jun­ge Arbeit­neh­mer hat sich eini­ges getan. Die Antrag­stel­ler erhal­ten ein­kom­mens­un­ab­hän­gig einen Bei­trag zu den Kosten der Fort­bil­dung und bei Voll­zeit­maß­nah­men zusätz­lich ein­kom­mens­ab­hän­gig einen Bei­trag zum Lebens­un­ter­halt. Die­se För­de­rung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zins­gün­sti­ges Dar­lehn durch die KfW.

Die wich­tig­sten Neue­run­gen im Über­blick: Es wer­den sowohl Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­frei­be­tra­ge als auch Zuschüs­se deut­lich erhöht. Die maxi­ma­len Unter­halts­bei­trä­ge bei Wei­ter­bil­dun­gen in Voll­zeit stei­gen zum Bei­spiel für Allein­ste­hen­de von 697 auf 768 Euro, für Allein­er­zie­hen­de von 907 auf 1003 Euro. Davon sind nicht, wie bis­her, nur maxi­mal 238 Euro tat­säch­li­cher Zuschuss, son­dern maxi­mal 333 Euro. Die Dif­fe­renz wird mit der KfW in einem zins­gün­sti­gen Dar­lehn finan­ziert. Ver­mö­gens­frei­be­trä­ge stei­gen um zehn Pro­zent auf 45.000 Euro. Die Zuschüs­se bei Lehr­gangs- und Prü­fungs­ge­büh­ren stei­gen ein­kom­mens­un­ab­hän­gig: Eine Bezu­schus­sung liegt dann bei maxi­mal 15.000 Euro (vor­her 10.226 Euro), der „Erfolgs­bo­nus“, also der Nach­lass auf die Dar­le­hens­sum­me bei bestan­de­ner Prü­fung steigt auf 40 Pro­zent (bis­her 25 Pro­zent). „So kann bei­spiels­wei­se ein Indu­strie­mei­ster Metall alles in allem mehr als die Hälf­te der Lehr­gangs- und Prü­fungs­ge­büh­ren ein­spa­ren“, erläu­tert Trunk.

Auch Bache­lor­ab­sol­ven­ten möch­te man den Zugang zur Auf­stiegs­qua­li­fi­zie­rung der IHK und HWK ermög­li­chen: Auch sie erhal­ten die Mög­lich­keit einer För­de­rung, wenn sie zusätz­lich einen Mei­ster­kurs oder eine ver­gleich­ba­re Fort­bil­dung absol­vie­ren wol­len. „Es ist ein attrak­ti­ves Auf­stiegs-BAföG für alle, die ihre Chan­ce auf eine Kar­rie­re im dua­len System nut­zen wol­len. Hier­für wur­den seit 1996 bereits für 1,7 Mil­lio­nen Teil­neh­mer rund 6,9 Mil­li­ar­den Euro aus­ge­ge­ben, finan­ziert zu 78 Pro­zent vom Bund und zu 22 Pro­zent von den Län­dern“, so Chri­sti Degen.