Bay­reuth: Bür­ger­ent­schei­de in Sachen Rot­main­hal­le und Graserschule

Hin­wei­se des Ein­woh­ner- und Wahl­am­tes der Stadt Bay­reuth zu den Abstim­mun­gen am 13. März

Am Sonn­tag, 13. März, fin­den in der Stadt Bay­reuth Bür­ger­ent­schei­de hin­sicht­lich der Rot­main­hal­le sowie hin­sicht­lich der Zukunft der Gra­ser­schu­le statt. Bei­de Bür­ger­be­geh­ren hat der Stadt­rat im Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res für zuläs­sig erklärt. Zu bei­den hat er in Form von Rats­be­geh­ren einen eige­nen Alter­na­tiv­vor­schlag beschlos­sen, der den Bür­gern eben­falls zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wird. Die Bür­ger­ent­schei­de sind daher auch jeweils mit einer Stich­fra­ge versehen.

Bür­ger­ent­schei­de Rotmainhalle

Die Fra­ge des Bür­ger­be­geh­rens (Bür­ger­ent­scheid 1) zur Rot­main­hal­le lau­tet: „Sind Sie gegen eine Nut­zung der Rot­main­hal­le als Ersatz­spiel­stät­te für die Stadthalle?“

Die Fra­ge des Rats­geh­rens lau­tet (Bür­ger­ent­scheid 2): „Sind Sie dafür, dass die Rot­main­hal­le für den Wochen­markt dau­er­haft erhal­ten und saniert wird und über­gangs­wei­se als Ersatz­spiel­stät­te für die Stadt­hal­le Ver­wen­dung findet?“

Die Stich­fra­ge lau­tet: „Gegen die Nut­zung der Rot­main­hal­le als Ersatz­spiel­stät­te“ Bür­ger­ent­scheid 1 (Bür­ger­be­geh­ren) oder „Für die über­gangs­wei­se Nut­zung der Rot­main­hal­le als Ersatz­spiel­stät­te“ Bür­ger­ent­scheid 2 (Rats­be­geh­ren).

Bür­ger­ent­schei­de Graserschule

Die Fra­ge des Bür­ger­be­geh­rens (Bür­ger­ent­scheid 1) zur Gra­ser­schu­le lau­tet: „Sind Sie dafür, dass die Gra­ser­schu­le, Schul­stra­ße 4, als Grund­schu­le erhal­ten bleibt und saniert wird?“

Die Fra­ge des Rats­be­geh­rens (Bür­ger­ent­scheid 2) lau­tet: „Sind Sie für den Neu­bau der Gra­ser-Grund­schu­le und damit für eine zukunfts­fä­hi­ge und kin­der­freund­li­che Schu­le mit Sport­platz, Turn­hal­le, Schul­men­sa und Aula an einem ande­ren Ort in der Mit­te des Schulsprengels?“

Die Stich­fra­ge lau­tet: „Sanie­rung der Gra­ser­schu­le“ Bür­ger­ent­scheid 1 (Bür­ger­be­geh­ren) oder „Neu­bau der Gra­ser­schu­le“ Bür­ger­ent­scheid 2 (Rats­be­geh­ren).

Hin­wei­se zur Aus­übung des Stimmrechts

Die Abstim­mung dau­ert von 8 bis 18 Uhr. Das Stimm­recht kann fol­gen­der­ma­ßen aus­ge­übt werden:

Die Stadt Bay­reuth ist in 71 all­ge­mei­ne Stimm­be­zir­ke ein­ge­teilt. In den Benach­rich­ti­gun­gen, die den Abstim­mungs­be­rech­tig­ten bis spä­te­stens 21. Febru­ar über­sandt wer­den, ist der jewei­li­ge Bezirk und Raum ange­ge­ben, in dem abge­stimmt wer­den kann. Stimm­be­rech­tig­te kön­nen, wenn sie kei­nen Abstim­mungs­schein besit­zen, nur in dem Abstim­mungs­raum des Stimm­be­zirks abstim­men, in des­sen Bür­ger­ver­zeich­nis sie ein­ge­tra­gen sind. Wer einen Abstim­mungs­schein besitzt, kann das Stimm­recht in jedem Stimm­be­zirk der Stadt Bay­reuth ausüben.

Die Abstim­men­den haben ihre Abstim­mungs­be­nach­rich­ti­gung oder ihren Abstim­mungs­schein und ihren Per­so­nal­aus­weis, aus­län­di­sche Uni­ons­bür­ge­rin­nen und Uni­ons­bür­ger einen Iden­ti­täts­aus­weis, oder ihren Rei­se­pass zur Abstim­mung mit­zu­brin­gen. Die Stimm­zet­tel wer­den beim Betre­ten des Abstim­mungs­raums aus­ge­hän­digt. Sie müs­sen von den Stimm­be­rech­tig­ten allein in einer Abstim­mungs­zel­le des Abstim­mungs­raums gekenn­zeich­net werden.

Brief­ab­stim­mung

Wer durch Brief­ab­stim­mung abstim­men will, muss dies bei der Stadt Bay­reuth bean­tra­gen. Dies wird vor­aus­sicht­lich ab Diens­tag, 16. Febru­ar, auch online über das Bür­ger­ser­vice-Por­tal auf der Home­page der Stadt Bay­reuth (www​.bay​reuth​.de) mög­lich sein. Er erhält dann fol­gen­de Unterlagen:

  • einen wei­ßen Stimm­zet­tel für die Bür­ger­ent­schei­de in Sachen Rotmainhalle,
  • einen blau­en Stimm­zet­tel für die Bür­ger­ent­schei­de in Sachen Graserschule,
  • einen wei­ßen Stimm­zet­tel­um­schlag für den Stimm­zet­tel hin­sicht­lich der Rotmainhalle,
  • einen blau­en Stimm­zet­tel­um­schlag für den Stimm­zet­tel hin­sicht­lich der Graserschule,
  • einen hell­ro­ten Abstim­mungs­brief­um­schlag für den Abstim­mungs­schein und die Stimm­zet­tel­um­schlä­ge mit der Anschrift der Behör­de, an die der Abstim­mungs­brief zu über­sen­den ist,
  • ein Merk­blatt für die Brief­ab­stim­mung, das nähe­re Hin­wei­se zur Brief­ab­stim­mung enthält.

Bei der Brief­ab­stim­mung sor­gen die Stimm­be­rech­tig­ten dafür, dass der Abstim­mungs­brief mit den Stimm­zet­teln und dem Abstim­mungs­schein am Tag der Bür­ger­ent­schei­de bis zum Ablauf der Abstim­mungs­zeit beim Wahl­amt der Stadt Bay­reuth eingeht.

Grund­sät­ze für die Kenn­zeich­nung der Stimmzettel

Abge­stimmt wird mit amt­lich her­ge­stell­ten Stimm­zet­teln. Sie sind als Muster auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.bay​reuth​.de online abruf­bar. Jede stimm­be­rech­tig­te Per­son hat bei den Bür­ger­ent­schei­den hin­sicht­lich der Rot­main­hal­le beim Bür­ger­ent­scheid 1 (Bür­ger­be­geh­ren), beim Bür­ger­ent­scheid 2 (Rats­be­geh­ren) und bei der Stich­fra­ge jeweils eine Stim­me. Glei­ches gilt für die Bür­ger­ent­schei­de hin­sicht­lich der Gra­ser­schu­le. Die Stimm­zet­tel sind an den für die Stimm­ver­ga­be vor­ge­se­he­nen Stel­len so anzu­kreu­zen, dass deut­lich wird, wie die abstim­men­de Per­son ent­schie­den hat. Die Stimm­be­rech­tig­ten kön­nen ihr Stimm­recht nur ein­mal und nur per­sön­lich ausüben.