Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf „An der Bären­lei­te“ liegt vom 15. Febru­ar bis 14. März öffent­lich aus

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt in der Zeit vom 15. Febru­ar bis 14. März der Ent­wurf für den Bebau­ungs­plan „An der Bären­lei­te“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

West­lich der Stra­ße „An der Bären­lei­te“ befin­det sich ein Son­der­ge­biet für Wochen­end­häu­ser, öst­lich der Stra­ße ein Gewer­be­ge­biet. Für die immis­si­ons­schutz­recht­lich erfor­der­li­che Abstu­fung von Art und Maß der bau­li­chen Nut­zun­gen sind im Rah­men des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zu schaf­fen. Im Süden des Plan­be­rei­ches befin­det sich auch eine Schieß­sport­an­la­ge der Poli­zei. Im Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes ist Woh­nen all­ge­mein unzu­läs­sig. Ver­ein­zelt vor­han­de­ne Wohn­nut­zun­gen genie­ßen Bestand­schutz und sind bei der Pla­nung zu berück­sich­ti­gen. Der Bebau­ungs­plan hat zum Ziel, der Ent­ste­hung, Ver­fe­sti­gung oder Erwei­te­rung einer Split­ter­sied­lung ent­ge­gen zu wir­ken. Der Stadt­rat hat der vor­lie­gen­den Pla­nung in sei­ner jüng­sten Sit­zung zuge­stimmt. Der Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ent­wur­fes umfasst ca. 12,85 Hektar.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.