LRA Forch­heim infor­miert: Guter Start in die Kinderbetreuung

Wie Eltern erken­nen kön­nen, was für die Klein­sten wirk­lich wich­tig ist!

Außer­fa­mi­liä­re Betreu­ung ja oder nein? Und wenn ja, ab wann und wohin? Wie so oft gibt es auf die­se Fra­gen nicht nur eine Ant­wort. Eltern müs­sen für sich und ihr Kind her­aus­fin­den, was der pas­sen­de Weg ist. Wor­an soll­ten Eltern sich bei der Wahl orientieren?

Gene­rell gilt, dass außer­fa­mi­liä­re Betreu­ung eine posi­ti­ve Aus­wir­kung auf die Ent­wick­lung des Kin­des haben kann, wenn fol­gen­de Kri­te­ri­en erfüllt sind: die Qua­li­tät der Betreu­ung ist hoch­wer­tig, die Eltern sind mit der Ver­ein­bar­keit Fami­lie-Beruf zufrie­den und kön­nen genü­gend ent­spann­te Zeit mit ihrem Kind verbringen.

Zur Aus­wahl ste­hen ver­schie­de­ne Betreu­ungs­for­men: Tages­pfle­ge­per­son, Groß­ta­ges­pfle­ge, Kin­der­krip­pe und Häu­ser für Kinder.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist eine beson­ders fami­li­en­na­he Betreu­ungs­form, denn dort wer­den von der Tages­mut­ter oder dem Tages­va­ter, die dafür einen Qua­li­fi­zie­rungs­kurs besucht haben, gleich­zei­tig maxi­mal fünf Kin­der betreut. Die Betreu­ung fin­det meist in der Woh­nung der Tages­pfle­ge­per­son statt. Die Betreu­ungs­zei­ten wer­den indi­vi­du­ell ver­ein­bart, so dass Eltern ihr Kind unter Umstän­den schon früh mor­gens oder zu unter­schied­li­chen Zei­ten brin­gen kön­nen. Eine Ersatz­be­treu­ung bei Aus­fall der Tages­pfle­ge­per­son ist vor­han­den. Fami­li­en­na­he Betreu­ungs­for­men haben sich beson­ders bewährt für Kin­der unter einem Jahr, bei sehr lan­gen oder unge­wöhn­li­chen Betreu­ungs­zei­ten und für Kin­der, die reiz­emp­find­lich sind und sich in grö­ße­ren Grup­pen leicht über­for­dert fühlen.

Bei der Groß­ta­ges­pfle­ge arbei­ten zwei bis drei Tages­pfle­ge­per­so­nen, davon oft eine Erzie­he­rin, in extra Räu­men zusam­men. Es wer­den max. gleich­zei­tig 10 Kin­der betreut. Auch hier ist eine kon­ti­nu­ier­li­che Betreu­ung ohne Wech­sel der Bezugs­per­son gewähr­lei­stet. Die Ver­mitt­lung erfolgt durch das Land­rats­amt, Amt für Jugend und Familie.

In Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen (Kin­der­krip­pen und Häu­sern für Kin­der) sind Erzie­he­rin­nen und Kin­der­pfle­ge­rin­nen tätig. Je nach Kon­zep­ti­on han­delt es sich bei den Ein­rich­tun­gen um Kin­der­krip­pen, die nur Kin­der unter drei Jah­ren auf­neh­men oder Häu­ser für Kin­der, die alters­ge­mischt arbei­ten. Die Grup­pen­grö­ße in der Krip­pe umfasst max. 12 Kin­der unter drei Jah­ren. In Kin­der­häu­sern kön­nen je nach Alters­mi­schung 15 ‑20 Kin­der im Alter zwi­schen 1 bis 6 Jah­ren in einer Grup­pe sein. Der Per­so­nal­schlüs­sel je Grup­pe liegt bei mind. zwei päd­ago­gisch aus­ge­bil­de­ten Kräf­ten. Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen haben feste Öff­nungs­zei­ten, inner­halb derer Eltern ihren per­sön­li­chen Betreu­ungs­be­darf buchen kön­nen. Die Grö­ße der Ein­rich­tung kann stark variieren.

Die päd­ago­gi­sche Grund­la­ge bei allen Betreu­ungs­for­men ist der Baye­ri­sche Bil­dungs-und Erzie­hungs­plan. Ob Kin­der­ta­ges­pfle­ge oder Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung, die Min­dest­stan­dards für die Ein­hal­tung der Betreu­ungs­qua­li­tät wer­den über das Land­rats­amt, Amt für Jugend und Fami­lie gewähr­lei­stet. Die Eltern­bei­trä­ge sind ent­spre­chend der Buchungs­zeit gestaf­felt. Die Kosten kön­nen auf Antrag – je nach Ein­kom­men ganz oder teil­wei­se vom Jugend­amt über­nom­men werden.

Wann ist der beste Zeit­punkt für die außer­fa­mi­liä­re Betreuung?

Den besten Zeit­punkt gibt es nicht, es kommt auf den Ent­wick­lungs­stand, die Per­sön­lich­keit des Kin­des (z.B. sein Tem­pe­ra­ment) und sei­ne Fami­lie (z.B. beruf­li­che Pla­nung, fami­liä­re Unter­stüt­zung) an.

Im ersten Lebens­jahr baut das Kind die grund­le­gen­den Bin­dungs­be­zie­hun­gen zu sei­nen Eltern auf. Es braucht beson­ders inten­si­ve Pfle­ge und Für­sor­ge durch bestän­di­ge fein­füh­li­ge Bin­dungs­per­so­nen in einem ver­trau­ten Umfeld.

Ins­be­son­de­re zwi­schen dem 7. und 18. Lebens­mo­nat zei­gen vie­le Kin­der das sog. „Frem­deln“. Wird das Kind von sei­nen Haupt­be­zugs­per­so­nen (meist die Eltern) getrennt, reagiert es oft mit Wei­nen und Protest.

Um den Kin­dern den Über­gang von der Fami­lie in die Betreu­ung zu erleich­tern sind des­halb eine behut­sa­me Vor­be­rei­tung (z.B. durch Schnup­per­ta­ge) und eine Ein­ge­wöh­nungs­pha­se notwendig.

Jede Betreu­ung bedarf der Eingewöhnung

Die Ein­ge­wöh­nungs­pha­se wird gemein­sam mit den Eltern geplant und durch­ge­führt. Das Kind lernt in Anwe­sen­heit eines Eltern­teils die neue Umge­bung und die neue Betreu­ungs­per­son ken­nen und beginnt all­mäh­lich eine Bezie­hung auf­zu­bau­en. Die­ser Pro­zess erfor­dert Zeit, Geduld und einen regel­mä­ßi­gen Aus­tausch zwi­schen Eltern und Betreu­ungs­per­son. Die Dau­er ist abhän­gig von der Per­sön­lich­keit des Kin­des und beträgt durch­schnitt­lich 3–6 Wochen.

Qua­li­täts­kri­te­ri­en für die Aus­wahl der Kinderbetreuung

  • Ange­bot für Schnup­per­ta­ge für neue Kin­der und Eltern
  • Die Haupt­be­treu­ungs­per­son ist kon­stant, ver­trau­ens­voll und kann auf die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se eines Kin­des eingehen
  • Die neue Umge­bung strahlt Gebor­gen­heit und eine posi­ti­ve Atmo­sphä­re aus
  • Ihr Kind passt gut in die Grup­pe, die Grup­pen­grö­ße und die Alters­mi­schung bie­ten gute Entwicklungsmöglichkeiten
  • Der Tages­ab­lauf ist gut struk­tu­riert und bie­tet gleich­zei­tig genug Fle­xi­bi­li­tät um ange­mes­sen auf indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se zu regie­ren, wenn Kin­der z.B. frü­her müde oder hung­rig werden
  • Es besteht eine wert­schät­zen­de emo­tio­na­le Bezie­hung zwi­schen den Kin­dern und Betreuungspersonen
  • Die Betreu­ungs­per­son ver­fügt über die not­wen­di­gen fach­li­chen und per­sön­li­chen Kom­pe­ten­zen (z.B. geht fein­füh­lig auf die Bedürf­nis­sen des Kin­des ein, greift sei­ne Inter­es­sen auf, unter­stützt es beim Erkun­den, spricht auf­merk­sam mit ihm …)
  • Es gibt aus­rei­chend Platz für Bewe­gung, Rück­zugs­mög­lich­kei­ten, anre­gen­des und kind­ge­rech­tes Mate­ri­al auf Augenhöhe
  • Die Ein­ge­wöh­nung wird ein­fühl­sam und indi­vi­du­ell vor­be­rei­tet und mit den Eltern abgestimmt

Anmel­dun­gen für Kin­der­krip­pen erfol­gen direkt bei der Ein­rich­tung oder in der jewei­li­gen Gemeinde.

Zustän­dig für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen im Land­rats­amt Forch­heim: Frau Ursu­la Fischer 09191–862364

Zustän­dig für Bera­tung und Ver­mitt­lung in Kin­der­ta­ges­pfle­ge im Land­rats­amt Forch­heim: Frau Annet­te Erd­mann 09191–862319, Frau Jut­ta Strom-Haensch 09191–862361

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.lra​-fo​.de/​j​u​g​e​n​d​amt in den Berei­chen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen oder Kindertagespflege.