Zum Ein­jäh­ri­gen: Min­dest­lohn-Bilanz – 7,2 Pro­zent mehr Gastro-Beschäftigte

Ober­fran­ken pro­fi­tiert: Der „8,50-Euro-Daumen“ ist oben

Der „8,50-Euro-Daumen“ ist oben: Ein Jahr nach der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns zieht die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) für die Regi­on Ober­fran­ken eine posi­ti­ve Bilanz. „Zum ersten Mal haben alle Beschäf­tig­ten einen festen Lohn­sockel unter den Füßen – von der Küchen­hil­fe bis zur Ver­käu­fe­rin im Back­shop: Wer arbei­tet, muss dafür min­de­stens 8,50 Euro pro Stun­de bekom­men“, sagt Micha­el Grundl. Für den Geschäfts­füh­rer der NGG Ober­fran­ken ist der gesetz­li­che Min­dest­lohn der „Ein­stieg in den Lohn-Auf­stieg für Men­schen, die zuvor mit Nied­rigst­löh­nen abge­speist wurden“.

Vom „Schreck­ge­spenst Min­dest­lohn“, vor dem die Arbeit­ge­ber auch in Ober­fran­ken noch vor einem Jahr gewarnt hät­ten, sei nichts übrig geblie­ben: Der Min­dest­lohn sei weder „Kon­junk­tur-Brem­ser“ noch „gefähr­li­cher Job-Kil­ler“. Die NGG leg­te dazu jetzt eine aktu­el­le „Min­dest­lohn-Ana­ly­se“ vor, die das renom­mier­te Pest­el-Insti­tut (Han­no­ver) im Auf­trag der Gewerk­schaft gemacht hat.

Die Wis­sen­schaft­ler wer­te­ten dabei auch die Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on im Bezirk aus: „Anstatt Ser­vice­kräf­te oder Küchen­per­so­nal zu ent­las­sen, haben Hotels, Pen­sio­nen, Restau­rants und Gast­stät­ten neue Kräf­te ein­ge­stellt. Ins­ge­samt arbei­te­ten dort im Juni ver­gan­ge­nen Jah­res immer­hin 732 sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­te – und damit 7,2 Pro­zent mehr als noch im Ver­gleichs­mo­nat des Vor­jah­res, als es den gesetz­li­chen Min­dest­lohn noch nicht gab“, sagt Grundl.

Nach Anga­ben der NGG Ober­fran­ken hat der Min­dest­lohn zudem dazu geführt, dass etli­che Arbeit­ge­ber aus Mini-Jobs regu­lä­re Stel­len gemacht haben. Das gel­te nicht nur für die Gastro-Bran­che. „Vie­le Mini-Jobs waren beson­ders schlecht bezahlt. Durch den Min­dest­lohn sind die Mini-Job­ber dann über die 450-Euro-Gren­ze gerutscht. Und das sind jetzt sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeits­plät­ze. Die­se Men­schen haben damit etwas Bes­se­res als den Mini-Job. Das ist ein Rie­sen­er­folg“, sagt Micha­el Grundl.

Dabei hat auch der Staat vom Min­dest­lohn pro­fi­tiert. Er muss­te weni­ger Men­schen unter­stüt­zen und spar­te bei den Hartz-IV-Aus­ga­ben. Denn die Zahl der Auf­stocker ist um 2,1 Pro­zent gegen­über dem Vor­jah­res­mo­nat zurück­ge­gan­gen: „Die­se Men­schen kön­nen nun von ihrer Arbeit leben. Sie sind nicht län­ger auf die ‚Stüt­ze vom Staat‘ ange­wie­sen“, so Micha­el Grundl.

Die­se Zah­len lie­fern für den Geschäfts­füh­rer der NGG Ober­fran­ken eine „kla­re Bot­schaft“: „Der gesetz­li­che Min­dest­lohn von 8,50 Euro pro Stun­de hat den Beschäf­tig­ten gut getan. Und er hat der Wirt­schaft nicht gescha­det.“ Im Gegen­teil: Das Lohn-Plus habe Ober­fran­ken eine höhe­re Kauf­kraft beschert, von der ins­be­son­de­re auch die hei­mi­sche Wirt­schaft pro­fi­tiert habe. „Denn Beschäf­tig­te, die den gesetz­li­chen Min­dest­lohn bekom­men, haben das zusätz­lich ver­dien­te Geld nahe­zu eins zu eins in den Kon­sum gege­ben“, so Grundl.

Um die­sen Men­schen die Chan­ce zu geben, auch Geld für grö­ße­re Anschaf­fun­gen auf die hohe Kan­te zu legen, müs­se der Min­dest­lohn aller­dings stei­gen: „Unser Ziel ist es, ihn mög­lichst rasch in einem ersten Schritt auf 10 Euro pro Stun­de anzu­he­ben“, macht der Gewerk­schaf­ter deut­lich. Die NGG habe einen ganz wesent­li­chen Bei­trag dazu gelei­stet, dass der gesetz­li­che Min­dest­lohn in Deutsch­land vor einem Jahr über­haupt ein­ge­führt wor­den sei. Jetzt wer­de die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten eben­so hart­näckig dar­an arbei­ten, ihn schritt­wei­se „zu liften“.

Für die NGG Ober­fran­ken ist eine Erhö­hung des Min­dest­lohns nur kon­se­quent. Das zei­ge auch eine Ren­ten-Berech­nung des Bun­des­ar­beits­mi­ni­ste­ri­ums: Um eine Ren­te von min­de­stens 769 Euro pro Monat – also gera­de ein­mal die Grund­si­che­rung im Alter – zu bekom­men, müs­se ein Beschäf­tig­ter immer­hin min­de­stens 11,50 Euro pro Stun­de ver­die­nen. Und das 45 Jah­re lang bei einer Voll­zeit­stel­le. „Ein Leben lang arbei­ten und dann doch nur ‚Alters-Hartz-IV‘ bekom­men – das kann und das darf es nicht sein. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steckt noch in den Kin­der­schu­hen. Aber wir wer­den ihn groß bekom­men“, ist sich NGG-Geschäfts­füh­rer Micha­el Grundl sicher.