GAL kri­ti­siert ARE-„Beschulung“ und ver­langt Aus­nah­men für Bam­ber­ger Schulkinder

Symbolbild Bildung

Kin­der sol­len in ihren Schu­len blei­ben dürfen

Mit einem Dring­lich­keits­an­trag für die Voll­sit­zung des Stadt­rats am Mitt­woch will die GAL errei­chen, dass die Bam­ber­ger Flücht­lings­kin­der, die mit ihren Fami­li­en der­zeit in die ARE (Auf­nah­me- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tung für Bal­kan­flücht­lin­ge) ver­legt wer­den, wenig­stens in ihren Schu­len ver­blei­ben kön­nen. Das Schul­amt soll ihnen bezüg­lich des eigens für die ARE neu gegrün­de­ten Schul­spren­gels eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung von der Spren­gel­pflicht erteilen.

Bei zahl­rei­chen der schon zwangs­wei­se umge­zo­ge­nen Fami­li­en durf­ten die Kin­der von einem Tag auf den ande­ren nicht mehr in ihre gewohn­te Schu­le gehen und wer­den jetzt mit einem so genann­ten „unter­richt­li­chen Ange­bot“ in der ARE angeb­lich beschult. Hier fragt die GAL kri­tisch nach, wie dies mit der Qua­li­tät der baye­ri­schen Schul­stan­dards und mit der gesetz­li­chen Schul­pflicht ver­ein­bar ist. Ganz grund­sätz­lich will die GAL auch die Rechts­grund­la­ge wis­sen, auf der die betrof­fe­nen Kin­der über­haupt ihre Schu­le ver­las­sen müssen.